Pflegeglossar

Pflegeglossar

Alle wichtigen Begriffe aus der Pflege einfach erklärt

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Bei der 24h-Pflege kümmert sich eine Pflegekraft rund um die Uhr um die pflegebedürftige Person und übernimmt anfallende Tätigkeiten im Haushalt. Die Pflegekraft bietet dabei beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung oder der Förderung der Bewegungsfähigkeit. Weiterhin leistet sie Hilfe bei der Orientierung, der Alltagsgestaltung oder beim Pflegen sozialer Kontakte. Ebenso gehört die häusliche Krankenpflege, wie das Verabreichen von Medikamenten oder Injektionen sowie das Wechseln von Verbänden zu den Leistungen der 24h-Pflege. Medivato bietet diesen Service kostenfrei im Rahmen der Unfallhilfe an, wenn nachgewiesen eine Unfallsituation vorliegt und Sie Anspruch auf die Zusatzleistung haben.
Mit dem Hausnotruf ist Hilfe immer nur einen Knopfdruck entfernt. Sobald ein Notruf abgesetzt wurde, wird die durchgehend besetzte Notrufzentrale über die Notsituation informiert und kann umgehend notwendige Schritte einleiten. Dadurch können Pflegebedürftige wie Angehörige sicher sein, dass auch in Notsituationen schnelle Hilfe geleistet werden kann.

Das Funkarmband ermöglicht es seinem Träger, sich frei in den eigenen vier Wänden zu bewegen, ohne sich sorgen zu müssen, in eine ausweglose Situation zu geraten. Im Falle einer Notsituation, z.B. nach einem Sturz oder in einer medizinischen Notlage kann mit dem Funkarmband per Knopfdruck ein Notruf abgesetzt werden. Das Funkarmband ist in der Ausstattung de Hausnotrufes medivato Classic und Comfort +Assistenz mit enthalten. Es ist wasserdicht und kann somit auch beim Duschen verwendet werden.

Ein Funkarmband mit integriertem Sturzsensor kann optional für 10,00€ / Monat dazu gebucht werden.

In einem Notfall kann es überlebenswichtig sein, dass den Rettungskräften Informationen zu eventuellen Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten vorliegen. Diese werden deshalb vorsorglich in einem Notfallplan gesammelt und in einer Notsituation von der Notrufzentrale direkt an die Rettungskräfte übermittelt. Mit der Bestellung einer Notruflösung erfassen wir Ihren persönlichen Notfallplan und sorgen so für Ihre beste individuelle Versorgung im Falle eines Notfalls.

Ein Notruf ist ein Signal, das übermittelt wird, um bei einem Notfall professionelle Helfer wie Rettungsdienste, Feuerwehren oder die Polizei zu alarmieren. Je nach Situation wird bei der Rufannahme entschieden, ob ein Einsatz erfolgt oder zuerst Ihre Bezugsperson benachrichtigt wird. Der Notruf kann über verschiedene Kommunikationskanäle abgesetzt werden: Das Funkarmband, der Knopf am Bildschirm des Tablets oder die Notfalltaste auf der Basisstation bietet die Möglichkeit, rasch die Notrufzentrale zu kontaktieren.

Notrufe spielen eine entscheidende Rolle im Konzept der Rettungskette. Es ist zwischen gezielten Notrufen, also dem direkten Anrufen bei einer Leitstelle, und ungezielten Notrufen, mit dem sich der Hilferufende in der Umgebung bemerkbar macht. Weit verbreitet sind Notrufsender für Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Sie tragen einen Funksender bei sich, der bei Knopfdruck einen Impuls an ein Zusatzgerät am Telefon in der Wohnung sendet, welches dann automatisch an eine vorher definierte Leitstelle den Alarm weitergibt. Solche Systeme nennt man Rufhilfe oder Hausnotruf.

Damit ein Notruf schnell und erfolgreich ablaufen kann, müssen folgende Fragen geklärt werden:

Wo ist etwas geschehen?
Was ist geschehen?
Wie viele Verletze/Erkrankte/Betroffene?
Welche Verletzungen/Erkrankungen? oder Welchen Umfang hat das Ereignis? (nicht-medizinische Notrufe)
Warten auf Rückfragen! (das Gespräch nicht unaufgefordert beenden)

Der Notrufknopf dient zur schnellen und unkomplizierten Absetzung eines Notrufs oder Testnotrufs. Er befindet sich im Falle des Hausnotrufs sowohl an der Basisstation als auch am Funkarmband. Vor allem, wenn die in Not geratene Person gegenwärtig nicht in der Lage ist, ein Telefon zu erreichen oder zu bedienen, kann so dennoch unverzüglich Hilfe gerufen werden.
Ein Notrufsystem ist ein Gerät, dass über eine eingebaute SIM-Karte in Verbindung mit einer Notrufzentrale steht. Durch Betätigung einer Taste auf dem Gerät wird der Kontakt zu der Notrufzentrale oder einem anderen in der SIM-Karte gespeicherten Notfallkontakt hergestellt. Notrufsysteme verfügen meistens über eine Basisstation mit Lautsprecher und Mikrofon sowie einem Funkarmband, welches einen Notruf aus der Ferne an der Basisstation auslösen kann.

In einer Notrufzentrale werden Notrufe entgegengenommen und verarbeitet. Im Falle eines Hausnotrufs ist das Notrufsystem nicht mit einer öffentlichen Einrichtung wie der Rettungsleitstelle verbunden, sondern mit einer privaten Notrufzentrale, die nur die Notrufe ihrer Kunden entgegennimmt. Dadurch liegen der Notrufzentrale bei einem Hausnotruf bereits viele wichtige persönliche Informationen vor, was eine rasche und fundierte Einleitung aller nötigen Maßnahmen ermöglicht.

Im Gegensatz zu einer öffentlichen Notrufzentrale können von der privaten Notrufzentrale außerdem auch nicht-medizinische Notfälle und andere Anliegen bearbeitet. In solchen Fällen kann die Zentrale beispielsweise einen der hinterlegten Notfallkontakte (Pflegedienst, Angehörige etc.) informieren.

Die Notrufzentrale wird von ausgebildeten Rettungskräften betrieben und ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und auch an Feiertagen erreichbar.

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad einer Person abhängig.

Pflegegrad max. Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 316 €
Pflegegrad 2 545 €
Pflegegrad 3 728 €
Pflegegrad 4 901 €

Das Pflegegeld wird den Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Sie können über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und geben das Pflegegeld regelmäßig an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen.

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung der Pflegeversicherung für alle, die pflegebedürftig sind, einen Antrag auf soziale Pflegeleistungen stellen möchten oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen möchten. Sobald der Antrag auf Pflegeleistung gestellt wurde, muss die Pflegeversicherung einen Beratungstermin anbieten, der innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchgeführt werden muss. In diesem Gespräch können sämtliche Fragen zur häuslichen Pflege, barrierefreiem Wohnen, Zuschüssen und Kostenübernahmen sowie Hausnotrufsystemen gestellt werden.

Nehmen Sie sich vor dem Gespräch Zeit, sich Ihre Fragen zu notieren und halten Sie für den
Termin bitte Krankenunterlagen, Pflegetagebuch (zeitliche Erfassung der Pflege im
Alltag) und die Vorsorgevollmacht des pflegenden Angehörigen bereit.

Wichtig: Der Versicherte muss vor Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man einen Antrag beim örtlichen Sozialamt stellen.

Anhand von sechs Kriterien: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- bzw. therapiebedingten Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte wird der Grad der Pflegebedürftigkeit bemessen. Um das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit umfassend beurteilen zu können, werden außerdem ärztliche Diagnosen zu psychischen oder körperlichen Erkrankungen, zu geistigen oder körperlichen Behinderungen, Entlassungsberichte von Krankenhäusern und Dokumentationen von Pflegediensten hinzugezogen. Für jeden Aktivitätsbereich vergeben die Gutachter Punkte. Diese werden zum Schluss gewichtet und zusammengerechnet. Daraus entsteht eine Gesamtpunktzahl, die über den Pflegegrad entscheidet. Je höher die Punktzahl, desto größer der Unterstützungsbedarf.

Alle Menschen, die nach diesen bestimmten Voraussetzungen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für höchstwahrscheinlich mindestens sechs Monate pflegende und betreuende Hilfen brauchen, gelten als pflegebedürftig und können einen Pflegegrad beantragen.

Die Pflegekassen sind in Deutschland die Träger der Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter staatlicher Aufsicht. Die Aufgaben werden zwar von den Krankenkassen wahrgenommen und die Pflegekassen unter dem Dach der Krankenkassen errichtet, jedoch sind die Pflegekassen selbst rechtsfähig, treten unter eigenem Namen und in eigener Verantwortung auf. Sie haben eine eigene Satzung, Haushaltsführung und Rechnungsprüfung. Die Organe der Pflegekassen sind jedoch die Organe der Krankenkasse, bei denen sie errichtet sind. Zur Ausführung ihrer Aufgaben bedienen sich die Pflegekassen des Personals der Krankenkasse, bei der sie gebildet sind.

Die Pflegekassen haben eine Reihe von gesetzlichen Aufträgen wahrzunehmen:

Sie erbringen Leistungen der Pflegeversicherung für ihre Versicherten. Dazu zählen Sach- und Geldleistungen ebenso wie Dienstleistungen. Dabei müssen sie die pflegerische Versorgung der Versicherten koordinieren und stets die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen überwachen.
Die Pflegekassen sind gehalten, Schulungen und Pflegekurse für Pflegepersonen durchzuführen.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbstätige Pflegepersonen.
Die Pflegekassen müssen ein Versichertenverzeichnis führen und bestimmte Statistiken erstellen.
Sie müssen die ihnen zustehenden Beiträge einziehen, ihre Finanzmittel verwalten und darüber auch Rechenschaft ablegen.
In Zusammenarbeit mit den Trägern der Kranken- und Rentenversicherung sind die Pflegekassen gehalten, durch Prävention sowie Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.[6] Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Leistungen zu informieren und zu beraten.
Aufgabe der Pflegekasse ist es ebenso, Verträge mit den Erbringern von Pflegeleistungen zu schließen (Pflegesachleistung).

“Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während der kurzzeitigen Pflegezeit und steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.”

Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. Das Pflegeunterstützungsgeld ergänzt die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen.

Während dieser „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“ naher Angehöriger besteht demnach ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Pflegekasse. Mehrere nahe Angehörige
können sich den Anspruch teilen. Der Gesamtanspruch beträgt maximal zehn Arbeitstage.
Diese zehn Arbeitstage müssen nicht zusammenhängend in Anspruch genommen werden.
Sie können auf mehrere Zeiträume verteilt werden. Wird der Anspruch auf kurzzeitige
Arbeitsfreistellung von mehreren nahen Angehörigen geltend gemacht, ist deren Anspruch
auf Pflegeunterstützungsgeld auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstagen begrenzt. Als Arbeitstag wird der Tag gezählt, an dem der Beschäftigte tatsächlich hätte arbeiten müssen.

Die Tagestaste eines Hausnotrufgerätes kann auf Wunsch hin aktiviert werden. Mithilfe der Tagestaste kann die pflegebedürftige Person der Zentrale signalisieren, dass es ihr gut geht.
Bleibt das Signal aus, erinnert das Gerät durch einen Signalton an den Druck. Sollte auch danach keine Betätigung erfolgen, wird automatisch ein Alarm an die Notrufzentrale gesendet. Diese versucht dann zunächst, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Sollte dies nicht gelingen, geht die Zentrale von einer Notsituation aus und leitet die notwendigen Rettungsmaßnahmen ein.

Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege, also wenn ein pflegebedürftiger Mensch von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt wird. Sollte die Pflegeperson mal verhindert sein, sei es wegen eigenen Erledigungen, Terminen oder um auch mal in den Urlaub zu fahren, muss für diese Zeit eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.

Damit die Pflegekasse eine Erstattung für die Verhinderungspflege übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe / des Pflegegrades gleichgesetzt.

Rezensionen

So zufrieden sind unsere Kunden

Durch den Pflegekurs, insbesondere die persönliche telefonische Beratung, habe ich von der Möglichkeit erfahren, einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen. Das hatte mir zuvor noch nie jemand erläutert. Auch die Option, einen Teil der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege einzusetzen, wurde mir erklärt. Gleich nach meiner Kursteilnahme habe ich den Antrag eingereicht und zeitnah genehmigt bekommen.

Frau Melcher

Meine Frau und ich sind berufstätig, Pflege ist für uns absolutes Neuland. Durch die individuelle Beratung und die klare, einfache Struktur des Pflegekurses haben wir eine – gerade in der Anfangszeit der Pflege – so wichtige, jederzeit verfügbare Informationsquelle mit geldwerten Informationen, aber auch mentaler Unterstützung erhalten. Das war für uns eine große Hilfe und Erleichterung.

Herr Stark