Ambulante Pflege – Was ist zu beachten?
Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Denn die meisten älteren Menschen wollen unbedingt in der heimischen Umgebung bleiben, auch wenn ihre Gesundheit mittlerweile beeinträchtigt ist. Die Angehörigen sind dann gefordert, und viele sind bereit, die zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen. Aber ein Laie kann nicht alles leisten, und so stellt sich bald die Frage: Welcher Pflegedienst ist ausreichend qualifiziert, und worauf muss man bei der Auswahl besonders achten? Hier ein paar Tipps, die Angehörige bei einem Vertragsabschluss unterstützen können.
Einen guten Pflegedienst finden
Den Betroffenen fehlt oft die Kenntnis von den notwendigen Aufgaben, die in einem Pflegefall nötig sind. Meist sind zudem an einem Ort mehrere ambulante Pflegedienste verfügbar, die Auswahl ist also nicht einfach. Das Bundesgesundheitsministerium (BGM) weist aber auf seiner Internet-Seite darauf hin, dass Qualitätsprüfungen einen guten Überblick über die Leistungen der Unternehmen geben. Die Ergebnisse der Überprüfungen sind für jeden einsehbar, und zwar kostenfrei im Internet oder im jeweiligen Pflegestützpunkt.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sowie der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e.V. (Prüfdienst der PKV) vergeben darüber hinaus sogenannte Pflegenoten. Jeder ambulante Pflegedienst erhält Teilnoten in drei separaten Bereichen. Bewertet werden seine pflegerischen Leistungen, der Umgang bzw. die Umsetzung der ärztlich verordneten pflegerischen Maßnahmen, und als dritter Bereich die Dienstleistung und allgemeine Organisation des Pflegebetriebs. Auf den Webseiten unter anderem der AOK und der BKK können Interessierte die vergebenen Pflegenoten abrufen.
Wichtige Kriterien bei der Auswahl
Bevor der Vertrag mit einem Pflegedienst unterzeichnet wird, sollten die Beteiligten gemeinsam überlegen, welche Aufgaben die Angehörigen übernehmen können und was der ambulante Dienst leisten soll. Nicht jedes Unternehmen deckt aber alle medizinischen Bereiche ab. Die ambulante psychiatrische Pflege etwa benötigt spezielles Fachpersonal, über das viele Betriebe nicht verfügen. Gleiches gilt für die Krankenpflege von Kindern oder die außerklinische Intensivbetreuung. Auch besondere Pflegesituationen nimmt ein guter Pflegedienst in sein Konzept mit auf. Kann die ambulante Pflege Corona und die mit der Pandemie verbundenen zusätzlichen Belastungen bewältigen? Bei der Auswahl der richtigen Krankenpflege sind auch die folgenden Aspekte zu berücksichtigen.
Welche Leistungen werden angeboten?
Im Internetzeitalter präsentieren sich auch die Pflegedienste im World Wide Web, und hier findet der Nutzer oft eine Auflistung der Leistungen und der entstehenden Kosten. Zusätzlich ist aber zu empfehlen, dass sich der zukünftige Kunde auch in seinem persönlichen Umfeld umhört. Freunde, Nachbarn oder Bekannte können in vielen Fällen über ihre eigenen Erfahrungen berichten. Außerdem ist der eigene Hausarzt ein guter Ansprechpartner, der zudem noch in medizinischen Fragen kompetent ist und die Leistungen sachlich bewerten kann.
Wenn die ambulante Krankenpflege nachhaltig ausfallen soll, sollte die Beschaffung von Informationen nicht minder gründlich sein. Denn die Pflegekräfte werden in Zukunft viel Zeit in der Umgebung der pflegebedürftigen Person verbringen und verantwortliche Tätigkeiten übernehmen. Wenn im Bekanntenkreis keiner einen entsprechender Rat geben kann, helfen Bewertungsportale im Internet.
Das persönliche Gespräch
Das Erstgespräch mit einem qualifizierten Mitarbeiter des Unternehmens ist verbindlich und wird mit der Krankenkasse separat abgerechnet. Hier erhält der Kunde bereits einen guten Eindruck über den Pflegedienst. Die Unterredung sollte in den Räumlichkeiten stattfinden, in denen die Pflege in Zukunft stattfindet. Ein professioneller Dienst erstellt in dem Vorabgespräch ein umfassendes Angebot, das auf die Pflegesituation individuell abgestimmt ist. Der Pflegeaufwand, die einzelnen Leistungen und der Pflegegrad werden berücksichtigt sowie alle individuellen Wünsche und die besonderen persönlichen Umstände.
Mindestens sollte die Leistungstabelle der ambulanten Pflege mit einer detaillierten Kostenübersicht dem Angebot beiliegen. Besser noch, der Mitarbeiter informiert den Kunden über alle anfallenden Kosten und druckt ihm eine genaue Aufstellung der notwendigen Pflegeleistungen als Kostenvoranschlag aus mit den jeweiligen Preisen. Die Aufstellung ist nur vollständig, wenn auch die Leistungen der Pflegekasse angegeben werden. Denn es kann vorkommen, dass der Pflegebedürftige zuzahlen muss, weil sein Pflegegrad für die vereinbarten Leistungen zu niedrig ist. Oft hilft dann aber eine Anpassung der Vereinbarungen oder der Antrag auf zusätzliche Mittel Verhinderungspflege bei der Kasse.
Weitere Aspekte der häuslichen Pflege
Auch die Mitarbeiterstruktur des Unternehmens sollte Beachtung finden. Zwar sind berufliches Engagement und Empathie für eine Pflegekraft unverzichtbar, aber die Ausbildung ist ebenfalls entscheidend für das Umsetzen der Anforderungen. Nur wer über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und an professionellen Weiterbildungen teilnimmt, kann den Aufgaben in der Pflege gerecht werden. Leider unterschätzen die Angehörigen sehr oft, wie vielfältig und komplex die Tätigkeiten einer Pflegekraft tagtäglich sind.
Im Gespräch kann auch geklärt werden, welche Aufgaben das qualifizierte Fachpersonal übernimmt und welche das angelernte Personal. Denn wenn die Pflegehilfskraft aktiv wird, wirkt sich das positiv auf die Abrechnung aus. Und es gibt eine ganze Reihe von Tätigkeiten im Pflegebereich, die weniger anspruchsvoll sind. Die Arbeiten im Haushalt etwa müssen nicht unbedingt von den teuren Fachkräften übernommen und entsprechend vergütet werden.
Pflege muss flexibel sein
Der Pflegedienst sollte außerdem genügend Personal beschäftigen, um Fehlzeiten problemlos zu kompensieren. Urlaub oder Krankheit dürfen nicht zu erheblichen Verschiebungen der Termine führen, die vielfach eine zusätzliche Belastung für die Pflegeperson und die Angehörigen sind. Oft kommt es vor, dass im Notfall der Rat einer Pflegekraft gefragt ist. Der Personalstand muss ausreichen, um auch außerplanmäßig und schnell für den Pflegebedürftigen da zu sein.
Besondere Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Diabetes oder Demenz erfordern besondere Schulungen der Mitarbeiter. Ein häuslicher Dienst benötigt auf jeden Fall die entsprechenden Zulassungen der Kasse, damit er die jeweilige medizinische Behandlungspflege durchführen kann, also Spritzen setzen oder Verbände wechseln darf. Der Pflegedienst muss auch seine Maßnahmen jederzeit neuen Herausforderungen anpassen. Wenn etwa bei der ambulanten Pflege Corona hinzukommt, ist es mit den AHA-Regeln allein nicht mehr getan. Dann ist Schutzkleidung erforderlich, und die Mitarbeiter sollten dies unverzüglich umsetzen.
Übernimmt der Pflegedienst die Verabreichung der Medikamente, bietet es sich an, dass er auch die Nachbestellung und die Rezeptabholung beim Arzt übernimmt (beides gegen Gebühr). Treten hier Probleme auf, ist die Personalausstattung unzureichend.
Unterstützung der Angehörigen
Ein verantwortungsvoller Pflegedienst zeigt den Angehörigen, wie sie die Pflegeperson richtig pflegen. Einige bieten selber auch Pflegekurse für Fachfremde an. Anträge bei der Pflegekasse zu unterstützen liegt im ureigensten Interesse des Pflegedienstes. Denn Höherstufungen des Pflegegrads bedeuten mehr Einnahmen, aber auch andere bürokratische Auseinandersetzungen, etwa wegen Pflegehilfsmitteln, unterstützt ein gutes Unternehmen.
Die Unterschrift unter den Vertrag
Wie bei jedem anderen Vertrag auch: Das Kleingedruckte kann große Bedeutung haben. Der Unterzeichner macht sich also besser die Mühe, das Vertragswerk aufmerksam durchzulesen, bevor er zum Stift greift. Ein vertrauenswürdiger Pflegedienst gibt seinem Gegenüber ausreichend Zeit, um das Schriftstück in Ruhe zu studieren und sich vielleicht noch mit anderen Experten zu beraten.
Kündigungsfristen und Haftung
Es ist üblich, den Pflegevertrag für eine unbestimmte Zeit zu schließen. Wurde eine Kündigungsfrist nicht festgelegt, greift die gesetzlich festgelegte vierzehntägige Frist. Hat der Angehörige aber kein Vertrauen mehr in den Pflegedienst, kann er den Vertrag fristlos kündigen. Während eines Aufenthalts in einem Krankenhaus sollten die Leistungen ausgesetzt sein und im Todesfall automatisch enden.
Der Pflegedienst seinerseits darf sofort kündigen, wenn er dafür einen schwerwiegenden Grund benennen kann. Dies gilt auch, wenn nicht sichergestellt ist, wie es dann mit der Pflege weitergeht. Zahlt der Pflegebedürftige zum Beispiel seine Rechnungen nicht, obwohl das Unternehmen ihn dazu aufgefordert hat, liegt ein solcher Grund vor. Der Verbraucher hat in einem derartigen Fall auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.