Was ist eine Behinderung und wann liegt sie vor?

In Deutschland leben circa 10 Millionen Menschen, die unter einer Behinderung leiden. 8 Millionen von ihnen sind in Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher sein, da sie entweder ihre Behinderung geheim halten oder nicht wissen, dass ihre Krankheit als Behinderung eingestuft wird. Betroffene stoßen im Alltag auf gravierende Beschränkungen. Längst nicht alle Gebäude ermöglichen einen barrierefreien Zugang. Aber nicht nur Rollstuhlfahrer stoßen an Grenzen aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch bei sehbehinderten Menschen mangelt es oft an Orientierungen.

Grundlage für die Definition einer Behinderung liefert das Sozialgesetzbuch IX, § 2. Abs. 1. Laut dieser Rechtsgrundlage werden Menschen als behindert eingestuft, wenn körperliche oder geistige Fähigkeiten sowie deren seelische Gesundheit über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten von dem normalen Gesundheitszustand abweicht und ihr Alltagsleben dadurch beeinträchtigt ist. Unterschieden werden:

  • Körperliche Behinderungen
  • Geistige Behinderungen
  • Seelische Behinderungen

Unter den körperlichen Behinderungen werden motorische Einschränkungen oder Beschränkungen der Seh-, Hör- und Sprachfähigkeit zusammengefasst. In diese Kategorie fallen auch chronische Erkrankungen. Beispiele für Beeinträchtigungen dieser Art im Alter ist der Verlust der Hörfähigkeit, Sehbehinderungen aber auch chronische Erkrankungen wie Arthrose.

Eine geistige Behinderung liegt bei Lernbehinderungen und gestörten kognitiven Fähigkeiten vor oder wenn eine Intelligenz vorzuweisen ist, die deutlich unter dem normalen Wert liegt. Ein Beispiel für eine geistige Behinderung im Alter ist die Demenzerkrankung (z.B. Alzheimer). Der Gedächtnisverlust wird durch abgestorbene Zellen im Gehirn und gelösten Zellverbindungen verursacht. Je nachdem wie stark die Krankheit bereits fortgeschritten ist, kann eine 24h-Betreuung notwendig sein.

Unter seelischen Behinderungen werden etwa Persönlichkeitsstörungen, Suchtkrankheiten, Psychosen oder Neurosen verstanden.

Welche Krankheiten gelten als Behinderungen?

Nicht immer ist eine Behinderung auf den ersten Blick zu erkennen. Oft leiden Betroffene unter einer chronischen Krankheit, die ihr Leben stark beeinträchtigt. Diese kann unter Umständen als Behinderung eingestuft werden.

Betroffen von diesen chronischen Krankheiten sind vor allem ältere Menschen, da ein Großteil dieser Erkrankungen mit zunehmendem Altem auftritt. Zu diesen Erkrankungen zählen beispielsweise:

  • Asthma
  • Schlaganfall
  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Rheuma
  • Rückenleiden
  • Krebserkrankungen
  • Arthrose

Arthrose bei pflegebedürftigen Senioren

Arthrose ist eine Erkrankung, die bei älteren Personen ab einem Alter von 50 Jahren auftritt. Die Arthrose bezeichnet eine degenerative Gelenkerkrankung, die umgangssprachlich ausgedrückt zu einem Verschleiß der Gelenke führt. Der Gelenkknorpel baut ab, wodurch die Knochen direkt aufeinanderliegen. Nicht nur Schmerzen werden dadurch verursacht, sondern auch fortschreitende Verschleißerscheinungen von angrenzenden Knochen können dadurch entstehen. Leiden betroffene Personen an Arthrose, können Einschränkungen entstehen, die bis zum Pflegefall führen können.

Ursachen für die Arthrose im Alter: Neben dem Alter zählt Übergewicht, Bewegungsmangel und auch eine starke Beanspruchung der Gelenke zu einem häufigen Vorkommen der Arthrose. Von diesem Krankheitsbild sind Frauen häufiger betroffen als Männer.

Die häufigsten Symptome sind dabei Gelenkschmerzen, Steifigkeit, Bewegungseinschränkungen und Kraftverlust.

Wie stark die Einschränkungen ausgeprägt sind, ist abhängig vom Schweregrad. In manchen Fällen kann es so weit führen, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt alleine zu führen oder Alltagsaktivitäten zu erledigen.

Einschränkungen machen den Alltag schwierig

Betroffene haben Schwierigkeiten beim Treppensteigen oder beim Zurücklegen bestimmter Strecken. Im Alltag sind sie auf Pflegepersonal, Angehörige oder zusätzliche Hilfsmittel angewiesen.

Selbstverständliche Tätigkeiten wie das Waschen oder das Zähneputzen können nicht mehr erledigt werden, da es den Personen nur noch eingeschränkt möglich ist ihre Arme und Hände nach oben zu bewegen. Auch beim Einsteigen in die Badewanne oder beim Waschen in der Dusche benötigen Betroffene oft die Unterstützung von Dritten.

Sie haben Probleme dabei Flaschen zu öffnen oder ihre Nahrung mit dem Besteck aufzunehmen. Auch das An- und Ausziehen von Kleidung bereitet ihnen aufgrund der eingeschränkten Griffigkeit Probleme.

Viele Betroffene brauchen beim Aufstehen aus dem Bett oder vom Stuhl professionelle Unterstützung. Auch in der Nacht haben viele Schwierigkeiten, sich umzudrehen.

Trotz der Errungenschaften in der Medizin ist Arthrose eine Erkrankung, die nicht heilbar ist. Alle Maßnahmen, die nach der Diagnose ergriffen werden, haben zum Ziel, die Symptome zu lindern und das Fortschreiten der Erkrankung zu stoppen. Nicht für alle Patienten sind die Therapien gleichermaßen gut geeignet. Auch hier kommt es wieder auf den Grad der Erkrankung an und wie stark das Leben der Betroffenen schon durch die Erkrankung beeinträchtigt wird.

Leiden Betroffene an Übergewicht, wird im ersten Schritt versucht, das Gewicht zu reduzieren. Denn: Gerade die Gelenke, die viel Gewicht tragen müssen (Knie- und Hüftgelenke) sind besonders häufig von Arthrose betroffen. Durch eine Gewichtsreduktion wird versucht, eine Entlastung der Gelenke zu erreichen. Manchmal wird von den Krankenkassen eine Ernährungsberaterin bezahlt, die Betroffenen dabei helfen kann, das Gewicht zu reduzieren.

Ein weiteres Mittel ist ein Mittelmaß an Bewegung. Dabei sollte sich der Betroffene weder zu stark schonen noch seine Gelenke überlasten. Hier sollte versucht werden, ein Gleichgewicht zu erreichen. Hat der Betroffene beispielsweise einen Rollstuhl, ist aber dennoch in der Lage, Strecken selber zu laufen, kann er durch die Unterstützung von außen dazu animiert werden, auch ohne den Rollstuhl zu laufen.

Bewegungstherapie

Betroffenen wird empfohlen, einen Physiotherapeuten zu konsultieren. Dieser ist nicht nur für die Durchführung der Übungen verantwortlich, sondern steht den Patienten mit Rat und Tat zur Seite. Oft erhalten die Betroffenen Übungen, die sie zu Hause nachahmen können. Mit diesen Bewegungseinheiten soll eine Versteifung der Gelenke verhindert werden. Auch leichte Sportarten wie Schwimmen und Wassergymnastik erweisen sich als gelenkschonend und können von den Betroffenen problemlos alleine durchgeführt werden. All diese Übungen haben zum Zweck, das weitere Voranschreiten der Krankheit hinauszuzögern.

Weitere Möglichkeiten sind physikalische Therapien, Ergotherapien und medikamentöse Behandlungen durch Salben, Tabletten oder Spritzen.

Der operative Eingriff bei Arthrose

Sind alle Therapiemaßnahmen wirkungslos, bleibt als letztes Mittel der operative Eingriff. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die Osteotomie
  • Die künstliche Hüfte
  • Der Hüftoberflächenersatz

Bei der Osteotomie wird versucht, die Gelenke zu erhalten. Dieser Eingriff kommt dann in Betracht, wenn die Krankheit noch nicht zu weit fortgeschritten ist. Im Verlauf der Operation erfolgt eine Umstellung der Gelenkachse, sodass die Hauptlast des Gewichtes auf gesunden Gelenken ruht.

Bei einem Hüftgelenkersatz wird das gesamte Hüftgelenk oder ein Teil davon durch ein künstliches ersetzt. Dabei findet eine Entfernung des Hüftgelenkes und des Schenkelhalses statt, wobei im Anschluss eine künstliche Hüfte eingesetzt wird.

Findet ein Hüftoberflächenersatz statt, wird der betroffene Gelenkkopf überkront. Diese sogenannten Hüftkappen sind an den natürlichen Kopf angepasst. Durch diese Variante werden Bewegungen natürlicher empfunden, Betroffene spüren teilweise nicht einmal, dass sie eine künstliche Kappe im Körper haben. Auch das Auskugeln des Gelenkes ist wesentlich geringer als es bei den Standardprothesen der Fall ist.

Nach diesem operativen Eingriff kann eine Behinderung die Folge sein. Ob und bis zu welchen Grad eine Behinderung bei einer Hüftprothese vorliegt, ist abhängig von den Einschränkungen des Betroffenen nach diesem Eingriff. Während einige einen Grad von 20 erreichen, kann dieser bei anderen Personen bei 100 liegen. Es kommt auch darauf an, ob die Gelenkknorpel beider Seiten betroffen ist oder nur eine Seite mit einer Hüftprothese ausgestattet wurde.

Pflege behinderter Personen im Alter

Viele ältere Menschen wollen daheim gepflegt werden. Hier können Angehörige als Betreuer eingesetzt werden oder ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.

Damit Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ihren Alltag weitestgehend selbstständig daheim erledigen können, sollte die Wohnung an die körperlichen Beeinträchtigungen angepasst werden. Dazu zählen ein Treppenlift, eine ebenerdige Dusche, eine Badewanne mit einem Badewannenlift oder Schwenklift, eine behindertengerechte Toilette und breite Gänge. Zudem können Schwellen durch Rampen ausgeglichen werden.

Ein Notknopf, der Angehörige, Pflegekräfte oder medizinisches Personal im Fall eines Notfalls informiert, ist unerlässlich. Das bietet den Betroffenen Sicherheit, in jedem Fall ihren Alltag bewältigen zu können.

Ist eine selbstständige Verrichtung nicht mehr möglich, kommt es darauf an, ob eine 24h-Betreuung erforderlich ist oder ob es ausreicht die Pflegekraft für ein paar Stunden am Tag den Betroffenen zur Verfügung zu stellen.

Im Fall der Arthrose kommt es bei der Pflege darauf an, ob der Betroffene bereits ein künstliches Hüftgelenk besitzt oder ob nicht-operative Maßnahmen im Vordergrund stehen. Sollen nicht-operative Methoden zum Einsatz kommen, ist eine Betreuung in vielen Fällen erforderlich.

Angehörige oder Pflegekräfte unterstützen die Betroffenen beim Verrichten der alltäglichen Tätigkeiten. Wie wir oben gesehen haben, können Betroffene die Unterstützung in vielen Bereichen benötigen (je nach Schweregrad und abhängig davon, welches Gelenk betroffen ist). Neben den baulichen Anpassungen ist auch die Installation eines Notknopfes sinnvoll. Das gibt den Betroffenen ein Stück ihrer Lebensqualität zurück und alarmiert Pflegekräfte oder Angehörige, sobald die Person sich in einer Notlage befindet.

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