Welche Ansprüche haben Pflegebedürftige mit Pflegestufe?

Pflegebedürftigkeit betrifft meist ältere Menschen. Jedoch kann es auch bei jüngeren Menschen vorkommen, dass sie Pflege und Betreuung benötigen. Beispielsweise durch eine Querschnittslähmung nach einem Verkehrsunfall oder wegen einer chronischen Erkrankung wie Multiple Sklerose. Denn diese beginnt häufig schon ab dem 20. Lebensjahr. Um im Alltag gut versorgt zu sein, gibt es für Pflegebedürftige einige Möglichkeiten und Konzepte der Betreuung, sowie eine Reihe von Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Sich darüber zu informieren ist lohnenswert.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Um die Pflegebedürftigkeit einer Person fest zu stellen, ist zunächst ein Gutachten notwendig. Dieses wird von der Pflegekasse durch einen Gutachter des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse) erstellt. Im Rahmen des Gutachtens wird ermittelt, wie hoch der Pflegebedarf beziehungsweise die Selbständigkeit im Alltagsleben ist. Dabei werden unter anderem die geistigen Fähigkeiten und das Orientierungsvermögen, die körperliche Beweglichkeit, die Fähigkeit Entscheidungen über Gesundheit und Finanzen zu treffen und die Fähigkeit den Haushalt selbst zu führen ermittelt. Aus der Gesamtzahl der Punkte in jedem Bereich, wird dann der Pflegegrad ermittelt.

Personen, die nach einem MDK Gutachten einen Pflegegrad bescheinigt bekommen haben, können gegenüber der Kranken- und Pflegekasse diverse Ansprüche geltend machen. Wie diese im einzelnen aussehen, hängt unter anderem von der jeweiligen Höhe des Pflegegrads ab. Nach den neuen Gesetzen gibt es aktuell 5 verschiedene Pflegegrade, welche die früheren 3 Pflegestufen ersetzen.

Hilfsmittel erhalten

Je nachdem, wie hoch der Pflegebedarf ist und welche Diagnosen von Krankenhäusern, Hausärzten und Fachärzten gestellt werden, können Pflegebedürftige diverse Hilfsmittel erhalten. Diese können nicht nur den Pflegealltag erleichtern, sondern nebenbei auch die Selbständigkeit erhöhen. In den Listen der gesetzlichen Krankenkassen sind unter anderem Hilfsmittel zu finden wie:

  • Rollatoren
  • Rollstühle
  • Gehstöcke
  • Hörgeräte
  • Toilettenstühle und Toilettenerhöhungen
  • Pflegebetten
  • Ernährungssysteme für künstliche Ernährung per Sonde
  • Wechseldruckmatratzen zur Dekubitusprophylaxe (Druckgeschwüre beim Liegen)
  • Dusch- und Badewannenlift
  • Bildschirmlesegeräte für Sehbehinderte
  • Hygieneprodukte und Inkontinenzhilfen (Einlagen, Desinfektionsmittel, Katheter)

Um ein Hilfsmittel zu erhalten, ist eine Verordnung per Rezept durch den Hausarzt oder den behandelnden Facharzt nötig. Auf diesem sollte die Diagnose und die Art des Hilfsmittels genau vermerkt sein. Die meisten der oben genannten Hilfsmittel werden von den Krankenkassen bezuschusst oder ganz finanziert. Sollte die pflegebedürftige Person jedoch ein qualitativ hochwertigeres Produkt bevorzugen, kann dies durch einen erhöhten Eigenanteil möglich gemacht werden.

Viele Krankenkassen haben inzwischen Verträge mit Sanitätshäusern und Lieferanten und beliefern die Versicherten mit Produkten aus ihrem eigenen „Pool“ an Hilfsmitteln. Natürlich besteht für Pflegebedürftige auch die Möglichkeit, diverse Hilfsmittel privat in Sanitätshäusern zu kaufen oder zu bestellen. In diese Kategorie fallen zum Beispiel auch sprechende Uhren für Sehbehinderte, Greifhilfen, eine Medi-Box für die kontrollierte Einnahme von Medikamenten oder Ess- und Trinkhilfen.

Pflege und Betreuung

Aber beim Thema Pflegebedürftigkeit geht es natürlich nicht nur um die Hilfsmittel allein, sondern auch um die Betreuung im Alltagsleben. Hierbei stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Beispielsweise die Pflege durch einen mobilen Pflegedienst, die Betreuung in einer Einrichtung für Tagespflege, die Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim oder die zeitweilige Betreuung in einem Heim für Kurzzeitpflege.

Welche dieser Formen richtig ist, muss immer im Einzelfall geklärt werden. So profitieren unter anderem Pflegebedürftige mit berufstätigen Angehörigen von einer Einrichtung für Tagespflege oder von der Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst. Besteht eine Pflegebedürftigkeit mit sehr hohem Betreuungsaufwand am Tag und in der Nacht, kann es richtig sein, die Entscheidung für ein Pflegeheim zu treffen.

Die Kosten für alle Formen der Betreuung können anteilig von der Pflegekasse übernommen werden, natürlich wird bei der Finanzierung von Heimaufenthalten auch die Rente der pflegebedürftigen Person mit einbezogen und auch der Verdienst von Kindern wird mit berücksichtigt. Abhängig vom persönlichen Einkommen, müssen Angehörige dann meist eine Zuzahlung leisten.

Leistungen und Pflegegrade

Die Höhe der Erstattung ist gesetzlich geregelt. Befindet sich die pflegebedürftige Person in einer der Pflegestufen 2-5, so beträgt die jährliche Erstattung maximal 1.612 Euro. Übernimmt ein Verwandter die Pflege oder eine Person, die im selben Haushalt lebt, so kann der Pflegesatz auf das 1,5-fache erhöht werden. Zu den nahen Angehörigen zählen sowohl die Eltern als auch die Kinder, die Stiefeltern, Geschwister, Schwäger und auch gleichgeschlechtliche Partner. Sie müssen mit dem Pflegebedürftigen seit mindestens einem Jahr in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

Hinzu kommt die Möglichkeit, sowohl Fahrtkosten als auch einen etwaigen Verdienstausfall geltend zu machen. Die entsprechenden Belege müssen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es können weiter Kosten erstattet werden sowohl für einen ambulanten als auch für einen stationären Pflegedienst sowie für eine Ersatzpflegeperson.

Wichtig zu wissen ist weiter, dass sich das Pflegegeld während der Zeit der Ersatzpflege reduziert, und zwar um die Hälfte. Sollte allerdings lediglich eine stundenweise Übergangspflege nötig sein, so wird das Pflegegeld weiter in voller Höhe bezahlt.

Pflegegrad 1:
Bis zu 40,00 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Entlastungsbetrag von 125,00 € pro Monat (Kosten für Haushaltshilfe und ähnliches)
Bis zu 4000,00 € Zuschuss für die Anpassung des Wohnraums (einmalig)

Pflegegrad 2:
Pflegegeld bis zu 316,00 € pro Monat
Pflegesachleistungen bis zu 689,00 € pro Monat
Entlastungsbetrag von 125,00 € pro Monat
Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € pro Jahr
Kurzzeitpflege bis zu 1612,00 € pro Jahr
Tages- und Nachtpflege bis zu 689,00 € pro Monat
Bis zu 4000,00 € Zuschuss für die Anpassung des Wohnraums (einmalig)
Bis zu 40,00 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
stationäre Pflege und Betreuung bis zu 770,00 € pro Monat

Pflegegrad 3:
Pflegegeld bis zu 545,00 € pro Monat
Pflegesachleistungen bis zu 1298,00 € pro Monat
Entlastungsbetrag von 125,00 € pro Monat
Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € pro Jahr
Kurzzeitpflege bis zu 1612,00 € pro Jahr
Tages- und Nachtpflege bis zu 1298,00 € pro Monat
Bis zu 4000,00 € Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig)
Bis zu 40,00 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
stationäre Pflege und Betreuung bis zu 1262,00 € pro Monat

Pflegegrad 4:
Pflegegeld bis zu 728,00 € pro Monat
Pflegesachleistungen bis zu 1612,00 € pro Monat
Entlastungsbetrag von 125,00 € pro Monat
Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € pro Jahr
Kurzzeitpflege bis zu 1612,00 € pro Jahr
Tages- und Nachtpflege bis zu 1612,00 € pro Monat
Bis zu 4000,00 € Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig)
Bis zu 40,00 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
stationäre Pflege und Betreuung bis zu 1775,00 € pro Monat

Pflegegrad 5:
Pflegegeld bis zu 901,00 € pro Monat
Pflegesachleistungen bis zu 1995,00 € pro Monat
Entlastungsbetrag von 125,00 € pro Monat
Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € pro Jahr
Kurzzeitpflege bis zu 1612,00 € pro Jahr
Tages- und Nachtpflege bis zu 1995,00 € pro Monat
Bis zu 4000,00 € Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig)
Bis zu 40,00 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
stationäre Pflege und Betreuung bis zu 2005,00 € pro Monat

Bei allen Pflegegraden haben Angehörige einen Anspruch auf Pflegekurse und auf eine professionelle Beratung zum Thema Pflegebedürftigkeit. Beratung bieten Krankenkassen oder auch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, Diakonie oder das DRK.

Hausnotruf, der Retter in der Not

Szenarien wie: ein Sturz beim Duschen auf dem nassen Fußboden, ein Stolperer über die Teppichkante oder einfach ein Schwindelanfall bei Problemen mit dem Blutzucker, sind mit zunehmendem Lebensalter keine Seltenheit. Und leider enden diese Situationen oft mit ernsthaften Verletzungen wie einem verstauchten Arm oder sogar einem Oberschenkelhalsbruch.

Senioren, oder Personen die nur leichte Einschränkungen haben, sich aber dennoch daheim ein wenig sicherer fühlen möchten, können ihre Lebensqualität mit einem modernen Hausnotrufsystem verbessern.

Die Funktion dieser Systeme ist sehr einfach und ebenso deren praktische Handhabung. Der Benutzer erhält ein Funkarmband, das in Verbindung mit einer Basisstation steht. Die Basisstation muss lediglich an das Stromnetz angeschlossen werden. Über den Notrufknopf am Armband, kann der Benutzer jederzeit einen Notruf absetzen, welcher dann über die Basisstation direkt an die entsprechende Notruf-Zentrale weiter geleitet wird.

So wird rund um die Uhr und an Wochentagen und Feiertagen eine schnelle Hilfe in allen eventuellen Notsituationen möglich. Wer beim Thema Hausnotruf noch etwas mehr Geld anlegen möchte und auch bei technischen Geräten versiert ist, kann sich wahlweise auch für ein hochwertigeres Notruf-System entscheiden. Dieses umfasst ein wasserdichtes Notrufarmband mit Sturzsensor und einen Tablet, welcher außerdem die Kommunikation per Video mit der Notruf-Leitstelle ermöglicht. Per Videokontakt können häufig Notsituationen besser und einfacher eingeschätzt werden.

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