Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Was muss ich beachten?

Zunehmendes Alter bedeutet meistens vermehrte körperliche Beschwerden und zunehmende Gebrechlichkeit. Außerdem können ein häuslicher Unfall oder eine Operation zu verminderter Beweglichkeit und Mobilität führen. Oft ist dann die beantragung eines Pflegegraddes nötig. 

Ist die Wohnung zu diesem Zeitpunkt nicht barrierefrei, wird für den Wohnungsinhaber und die pflegenden Angehörigen manches schwieriger. Die meisten alten Menschen möchten gerne im gewohnten Zuhause bleiben. Sie beauftragen lieber einen Pflegedienst, als ins Altersheim zu gehen. 

Viele alte Menschenwissen nicht, dass die Pflegekasse bei einem anerkannten Pflegegrad Zuschüsse zu „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ bewilligen. Mit diesem Zuschuss können diverse Verbesserungen im Wohnumfeld finanziert werden, die pflegebedürftigen Menschen das Leben erleichtern. 

Was ist eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“?

Unter diesem Begriff werden sämtliche Umbaumaßnahmen summiert, die Wohnungsnutzern mit einem anerkannten Pflegegrad ermöglichen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Zu zuschussfähigen pflegegerechten Anpassungen gehören beispielsweise

  • der Einbau eines Treppenliftes
  • der Austausch der Bodenbeläge gegen rutschfeste Beläge
  • rutschsichere Beläge auf Treppenhaus-Stufen
  • Montage beidseitiger Geländer im Treppenhaus
  • der Einbau von Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte
  • der Einbau erreichbarer Lichtschalter
  • der Einbau festverschraubter Rollstuhl-Rampen
  • die Installation von Bewegungsmeldern
  • der Einbau einer barrierefreien Dusche
  • die Montage von Halte- und Stützgriffen
  • der Einbau eines Badewannen-Liftes
  • der Umbau einer Badewanne zur Duschkabine
  • der barrierefreie WC-Umbau
  • der Einbau von Fenstern, deren Griffe jemand vom Rollstuhl bedienen kann
  • die Verbreiterung von Türen auf Rollstuhlbreite
  • der Einbau einer Gegensprechanlage
  • oder der Umbau von nicht mehr nutzbarem Mobiliar

Zu überlegen ist, für welche Maßnahme(n) ein Antrag gestellt wird. Werden zwei kostenintensive Anpasungs-Maßnahmen gleichzeitig ins Auge gefasst, könnte es sinnvoll sein, für die zweite Maßnahme erst später einen Zuschuss zu beantragen.

Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sind nicht zuschussfähig?

Verschiedene Umbau- und Anpassungsmaßnahmen sind nicht zuschussfähig. Die Anschaffung von Telefonanlagen, Kühlschränken oder Waschmaschinen ist ebenso ausgenommen, wie Schallschutz-Wände oder eine bessere Wärmedämmung am Haus. Schadhafte Treppenstufen sind Sache des Vermieters, ebenso Brandschutzmaßnahmen oder eine funktionsfähige Beleuchtung im Treppenhaus.

Auch eine Rollstuhl-Garage oder eine überdachte Sitzbank im Garten sind nicht zuschussfähig. Der elektrische Antrieb einer Sonnenschutz-Markise dient ebenso wenig der Erleichterung der Pflege. Er dient außerdem nicht dem Erhalt der Selbstständigkeit. Ähnliches gilt für Schönheitsreparaturen, allgemeine Modernisierungsmaßnahmen oder den Austausch der veralteten Heizungsanlage. Ein defekter Heißwasser-Boiler darf ebenfalls nicht von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Wo können Anträge auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestellt werden?

Die Pflegekasse ist der Ansprechparther, wenn ein Antrag auf Zuschüsse gestellt werden soll, die der Finanzierung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen dienen. Die Pflegekassen sind eng mit den jeweils zuständigen Krankenkassen verwoben. Grund-Voraussetzung für die Antragstellung ist ein anerkannter Pflegegrad. 

Im Grunde genügt für die Antragstellung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmee ein formloses Anschreiben. In diesem sollte die gewünschte bauliche Maßnahme oder technische Verbesserung ausführlich beschrieben weren. Die Notwendigkeit für die Maßnahme sollte gut begründet werden. Wichtig ist, dass der Zuschuss VOR der Umbaumaßnahme bewilligt werden muss. Ideal wäre es, wenn der Kostenvoranschlag eines Handwerkers gleich mit zum Antrag gelegt wird.

Welche Kosten für Umbauten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse unterstützt Umbaumaßnahmen unterschiedlicher Art. Es kann sich dabei um bauliche Eingriffe handeln – etwa den Ausbau einer Badewanne und den Einbau einer bodengleichen Dusche. Auch die Installation eines Treppenliftes wäre möglich.

Türverbreiterungen oder eine feste Rollstuhl-Rampe an der Haustüre sind typische Maßnahmen, die von der Pflegekasse mitfinanziert werden. Außerdem kann das Mobiliar so umgebaut werden, dass es vom Rollstuhl aus genutzt werden kann. Das beinhaltet sowohl Spezialanfertigungen wie Umbauten bereits vorhandener Möbel.

Um den Zuschuss der Pflegelasse zu erhalten, müssen laut § 40 SGB XI einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein anerkannter Pflegegrad
  • die Ermöglichung und Erleichterung von häuslicher Pflege
  • die Entlastung des Pflegebedürftigen
  • und der Erhalt der weitgehend selbstständigen Lebensführung

Falls die Pflegesituation sich ändert und neuerliche Umbauten nötig macht, kann gemäß § 40 SGB XI erneut ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Welche Zuschüsse gewährt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Unabhängig davon, welche Maßnahme beantragt wurde, gewährt die Pflegekasse pro pflegebedürftiger Person maximal Zuschüsse von 4.000 Euro. Falls es sich um eine Pflege-WG handelt oder beide Elternteile pflegebedürftig sind, kann auch hier der Zuschuss pro Person gewährt werden. Bei zwei pflegebedürftigen Eltern sind also 8.000 Euro für zwei unterschiedliche Maßnahmen möglich. 

Bei einer Wohngruppe – unabhängig von der dort lebenden Personen – ist der maximal erhältliche Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Umbauten 16.000 Euro.

Kann man mehrfach Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen?

Jede geplante Maßnahme kann mit einem begründeten Antrag an die Pflegekasse geschickt werden. Bezuschusst wird also entweder eine Einzel-Maßnahme oder ein auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmtes Maßnahmenpaket. 

Ein weiterer Antrag kann gestellt werden, wenn sich der Zustand eines Pflegebedürftigen verschlechtert oder verändert hat. Die nun erforderliche Umbaumaßnahme kann ebenfalls von der Pflegekasse bezuschusst werden. Der Begriff „Zuschuss „bedeutet: Es ist meist eine Eigenleistung fällig. Wie hoch diese aufällt, hängt vom Art und Umfang der geplanten Maßnahmen ab.

Ein Beispiel: Beantragt werden eine geplante Türenverbreiterung (1.000 Euro), die notwendig gewordene Installation einer Rollstuhlrampe (5.000 Euro) sowie das Absenken von Küchen-Hängeschränken (800 Euro). Die zu zahlende Endsumme für die Umbaumaßnahmen wäre 6.800 Euro. Der Zuschuss der Pflegekasse bedeutet eine Erleichterung im Wert von maximal 4.000 Euro. Für die Angehörigen bzw. den Pflegebedürftigen bleibt in diesem Beispiel ein Eigenanteil von 2.800 Euro. 

Wichtig ist: Wird die bauliche Maßnahme bereits durchgeführt, obwohl der Antrag zuvor noch nicht bewilligt wurde, kann das riskant sein. Beantragt wird der Zuschuss bei der Pflegekasse aus guten Gründen VOR den geplanten Umbauten. Im Falle einer Ablehnung müsste man nämlich die Gesamtkosten selbst tragen. Nun ist es aber so, dass die Pflegebedürftigkeit oft plötzlich eintritt. Damit sind oft auch einige Umbaumaßnahmen notwendig, damit dem oder der Betroffenen keine dauerhafte Heimeinweisung droht.

Fakt ist: Der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen kann zwar auch im Nachhinein beantragt werden. In diesem Fall wird die Rechnung für die umgesetzten Maßnahmen an die Pflegekasse geschickt. Die Dringlichkeit und die Notwendigkeit der Maßnahmen sollten bei dieser Vorgehensweise ausführlich begründet werden. Der Antragsteller kann bei dieser Verfahrensweise aber nicht zu 100 Prozent sicher sein, ob er die volle Zuschusshöhe erhält – oder ob er eine Ablehnung kassiert. 

Daher wird empfohlen, den Bewilligungsbescheid immer abzuwarten, bevor man tätig wird. Gegebenenfalls ist ein persönlicher Besuch der Krankenkasse sinnvoll. Die Pflegekasse hängt mit der eigenen Krankenkasse zusammen.

Welcher Pflegegrad muss für eine Wohnraumanpassung vorliegen?

Bereits der niedrigste Pflegegrad berechtigt dazu, einen Antrag auf Zuschüsse zur Wohnraumanpassung zu stellen. Die Höhe der möglichen Zuschüsse ist unabhängig vom Pflegegrad. Die Standard-Förderung je pflegebedürftiger Person beträgt maximal 4.000, bei Wohngruppen oder Pflege-WGs maximal 16.000 Euro. Ohne einen anerkannten Pflegegrad sind keine Zuschüsse zu erwarten.

Können Umzüge als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten?

Tatsächlich ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme muss dafür aber dieselben Bedingungen erfüllen, die auch so schon gelten: Die beantragten Maßnahmen müssen die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern. Sie müssen die weitgehend selbständige oder selbstständigere Lebensführung sichern. 

Wer vom 8. Stock eines Hochhauses in eine barrierefreie Erdgeschoss-Wohnung umzieht, kann bei der Pflegekasse einen Antrag auf Zuschüsse stellen. 

Kann man gegen eine Ablehnung des Antrags etwas unternehmen?

Falls Ihr Antrag auf einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit einer Ablehnung beantwortet wurde, liegt Ihnen eine ausführliche Begründung dafür vor. Dazu ist die Pflegekasse gemäß § 35 Abs. 1 SGB X verpflichtet. Wie bei allen abgelehnten Anträgen kann ein Widerspruch eingereicht werden. Sinnvoll ist es in diesem Fall, sich zuvor anwaltlich oder von den Sozialverbänden beraten zu lassen.

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