Was ist eine Vorsorgevollmacht und was bedeutet das für mich?

Aufgrund einer unerwarteten Krankheit, einer Behinderung oder eines plötzlichen Unfalles kann es sein, dass ein Mensch keine eigenen Entscheidungen mehr für sich selbst treffen kann. Wird eine Betreuung nicht in Betracht gezogen oder steht sie eventuell nicht zur Verfügung, kann eine Vorsorgevollmacht sehr wichtig sein. Anhand einer Vorsorgevollmacht kann der Betroffene genauestens bestimmen, wer für ihn im Notfall wichtige Entscheidungen treffen kann. Tritt dieser Fall ein, so entscheidet die von dem Betroffenen ausgewählte Person über das weitere Vorgehen. Es sollte jedoch gut überlegt werden, welche Person in der Vollmacht steht, denn leider kommt es immer wieder zu Missbrauch. 

Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Art von Vertrag, der zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten geschlossen wird. Der Vollmachtgeber ist die Person, die nicht mehr für sich selbst entscheiden kann und der Bevollmächtige ist die Person, die im Notfall Entscheidungen für die betroffene Person treffen kann. So kann der Bevollmächtigte unter anderem Entscheidungen treffen, die das Bankkonto des Betroffenen oder die den zukünftigen Wohnort des Vollmachtgebers betreffen. 

Wann ist eine Vorsorgevollmacht nötig?

Eine Vorsorgevollmacht ist immer dann wichtig, wenn der Betroffenen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Dies kann beispielsweise durch eine Krankheit, einen Unfall oder einen schweren Schlaganfall geschehen. In diesem Fall kann die Post nicht mehr geöffnet und bearbeitet werden, in Operationen kann nicht mehr selbst eingewilligt werden oder auch die Miete kann nicht mehr gezahlt werden. Um diese Dinge muss sich jedoch trotzdem gekümmert werden, auch wenn die erkrankte Person beispielsweise durch einen komatösen Zustand nicht mehr ansprechbar ist. 

Wird eine Vorsorgevollmacht in Betracht gezogen, so muss nicht zwingend nur eine Person als Bevollmächtigter aufgelistet werden. Wenn es mehrere Personen gibt, denen der Betroffene uneingeschränkt vertraut, können diese in der Vorsorgevollmacht berücksichtig werden. Ein weiterer Vorteil einer solchen Vollmacht ist der, dass im Notfall kein Gericht hinzugezogen werden muss. Die bevollmächtigten Personen können wichtige Entscheidungen treffen. 

Jedoch kann die Vorsorgevollmacht auch missbraucht werden, denn es gibt niemanden, der die Entscheidungen des Bevollmächtigten überprüft. Aufgrund dessen sollte der Betroffene der bevollmächtigten Person absolut vertrauen können und im Zweifelsfall können auch zwei oder mehrere Personen bevollmächtigt werden. Diese können sich dann gegenseitig kontrollieren, sodass beispielsweise nicht unerlaubter Weise vorzeitig Geld vom Bankkonto des Erkrankten abgehoben wird. 

Sollte keine Vorsorgevollmacht vorhanden sein und tritt plötzlich eine schwere Krankheit oder ein Unfall ein, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestimmt, der dann entscheidet. Es muss immer eine Person geben, die Entscheidungen treffen kann, wenn der Betroffenen dazu nicht mehr in der Lage ist. 

Wenn keine Vorsorgevollmacht gewünscht ist, kann eine Betreuungsverfügung ausgestellt werden. Diese Betreuungsverfügung enthält dann beispielsweise Personen, die sich die erkrankte Person als Betreuer vollstellen könnte. Des Weiteren können Angaben zu den individuellen Wünschen, Ideen sowie Vorstellungen gemacht werden. Zudem kann in eine Betreuungsverfügung geschrieben werden, was man haben möchte und was nicht. 

Besteht weder eine Betreuungsverfügung noch eine Vorsorgevollmacht, muss ein Betreuer durch das Betreuungsgericht bestimmt werden. Der Betreuer wird dann entscheiden, jedoch ist dies oftmals gar nicht so einfach und entspricht auch nicht den Vorstellungen des Betroffenen, da der Betreuer die erkrankte Person gar nicht kennt. 

Was bewirkt eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht bewirkt, dass im Falle einer plötzlichen Erkrankung, durch die der Betroffene nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, alle Dinge genauestens geregelt sind. Sie enthält sowohl eine bevollmächtigte Person als auch klare Angaben darüber, was sich der Vollmachtgeber wünscht und welche Dinge zu regeln sowie zu klären sind. Des Weiteren können sowohl alle Lebensbereiche als auch nur Teile davon abgegeben werden. Zudem kann eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder erneuert werden. Die in der Vollmacht ausgelistete bevollmächtigte Person sollte jedoch im Vorfeld genauestens darüber informiert werden, was Sie sich wünschen und was nicht, damit sie im Ernstfall nach Ihren Wünschen und Vorstellungen entscheiden kann. 

Welche Vollmachten sollte man haben?

Zu den wohl wichtigsten Vollmacht und Verfügungen zählen die Bankvollmacht, die Sorgerechtsverfügung sowie die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht. 

Bei einer Bankvollmacht erhält die vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person Zugriff auf alle oder ein bestimmtes Bankkonto. Des Weiteren kann der Bevollmächtigte Bankgeschäfte tätigen wie beispielsweise Überweisungen, Abbuchungen oder gar die Auflösung des jeweiligen Bankkontos. Sobald diese Vollmacht bei der Bank eingereicht wurde, erlangt sie ihre Gültigkeit. Zudem kann ihre Gültigkeit über den Tod hinaus bestehen bleiben oder während Lebzeiten widerrufen werden. 

Eine Sorgerechtsverfügung ist für Personen wichtig, die das alleinige Sorgerecht für ein minderjähriges Kind haben. Im Todesfall erhält zwar in der Regel das andere Elternteil das Sorgerecht, diese Verfügung kann jedoch den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Dafür muss in der Sorgerechtsverfügung zwingend eine Vertrauensperson angegeben werden, die im Todesfall das Sorgerecht erhält. Diese Verfügung ist jedoch nicht sofort gültig und wird vorher vom Vormundschaftsgericht geprüft. Dieses entscheidet letztendlich auch darüber, welche Person das Sorgerecht erhält. 

Tritt ein medizinischer Notfall ein, ist eine Patientenverfügung sehr wichtig. Sie enthält klare Anweisungen darüber, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet oder unterlassen werden sollen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch die, dass die betroffene Person keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Besteht keine Patientenverfügung, kann es dazu kommen, dass eine, dem Erkrankten, vollkommen fremde Person Entscheidungen über die medizinischen Maßnahmen trifft. Diese Verfügung ist nicht nur für ältere Personen zu empfehlen, sondern auch für gesunde und jüngere Menschen, denn ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jederzeit eintreten. 

Die Vorsorgevollmacht ins unabdingbar in der Notfallvorsorge sowie der Vermögensnachfolge. Der Vollmachtgeber bringt dem Bevollmächtigten ein enormes Vertrauen entgegen, denn Letztere trifft im Notfall alle wichtigen Entscheidungen rund um die Vermögensangelegenheiten sowie Entscheidungen, welche die Gesundheitsfürsorge betreffen. Des Weiteren kann er über den zukünftigen Wohnort wie beispielsweise einem Pflegeheim und die medizinischen Behandlungen entscheiden. 

Wird eine Generalvollmacht verfasst, so enthält diese nicht nur eine Einzelvollmacht. In einer Generalvollmacht sind alle persönlichen sowie rechtlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers hinterlegt. Der ausgewählten bevollmächtigten Person sollten Sie blind vertrauen können, denn sie kann sämtliche Vermögensangelegenheiten regeln und gleichzeitig für Sie bei Verhandlung mit Versicherungen oder öffentlichen Stellen eintreten. Diese Art der Vollmacht erhält ihre Gültigkeit sobald sie ausgehändigt wird und gilt bis zum Einsetzen des rechtmäßigen Erbens. Bestimmte Maßnahmen müssen jedoch explizit in der Generalvollmacht aufgeführt sein. Hierzu zählt beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Wo bekomme ich die Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise Mustervorlagen sind heutzutage in einer Vielzahl im Internet erhältlich. Jedoch sollten diese genauestens geprüft werden, damit sie im Notfall auch ihre Gültigkeit haben und alle wichtigen Angaben enthalten sind. Alternativ gibt es seitens des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ein Musterformular zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht. 

Wann muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?

Eine Vollmacht sollte insbesondere dann beglaubigt werden, wenn der Vollmachtgeber über ein sehr hohes Vermögen sowie sehr viel Besitz verfügt. Des Weiteren ist eine notarielle Beglaubigung sehr zu empfehlen, wenn der Vollmachtgeber Besitzer von Geschäften, Immobilien oder Handelsunternehmen ist. Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel mit Kosten verbunden, jedoch erhalten Sie bei einem Notar eine umfangreiche Beratung und eine rechtssichere Vorsorgevollmacht. Solch eine Vollmacht sollte jedoch immer notariell beurkundet werden, damit es nicht zu Zweifeln an der Wirksamkeit sowie Echtheit kommt. Alternativ kann die Vorsorgevollmacht aber auch durch die Betreuungsbehörde auf ihre Echtheit bestätigt werden. 

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht greift immer dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage dazu ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Als Bevollmächtigter sollte immer eine Person ausgewählt werden, der Sie blind vertrauen, damit diese auch Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft. Die Vollmacht kann sowohl einzelne Angelegenheiten wie Vermögensgeschäfte oder Gesundheit als auch alle Angelegenheiten beinhalten. Zudem kann eine Anordnung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden, sodass keine fremde Person Entscheidungen für Sie trifft. 

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