Verhinderungspflege: was ist das und wie beantrage ich Sie?

Was versteht man unter Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege gilt als Teil der häuslichen Pflege. Weitere Begrifflichkeiten in diesem Zusammenhang sind auch die Ersatzpflege sowie die Urlaubs- oder Pflegevertretung. Die konkreten rechtlichen Regelungen zu dieser Pflegeform sind in § 39 SGB XI niedergeschrieben. Hierbei ist die Situation in der Regel so gelöst, dass Angehörige oder Freunde eine pflegebedürftige Person zu Hause unterstützen. Aber auch diese Pflege kann nicht immer rund um die Uhr gewährleistet werden so dass sich Zeiten ergeben, in denen eine Ersatzpflege einspringen muss. Die Pflegevertretung umfasst dabei sowohl die Grundpflege als auch die Behandlungspflege. Das bedeutet, es wird auf der einen Seite die Körperpflege garantiert und alle dazu nötigen Hilfsmittel erstattet. Pflegebedürftige werden weiter bei ihren Toilettengängen unterstützt, mit Nahrung versorgt und wenn nötig in Bewegung gehalten. Unter die Behandlungspflege fallen alle Tätigkeiten, die nötig sind um den Haushalt zu führen, sprich Kochen, Putzen oder Einkaufen.

Die Pflegevertretung unterscheidet sich von der Kurzzeitpflege. Es muss hier zum einen eine sogenannte Vorauspflege von mindestens 6 Monaten im häuslichen Umfeld bestehen. Zudem wird die Pflege in der Regel ambulant durchgeführt. Patienten haben dagegen unabhängig von der Länge der Pflegezeit und der Pflegestufe Anspruch auf eine Kurzzeitpflege.

Unter welchen Voraussetzungen kann man die Verhinderungspflege beantragen?

Zu den Bedingungen der Verhinderungspflege gehört es zum einen, dass die grundsätzliche Pflege der pflegebedürftigen Person zu Hause stattfindet. Weiter muss eine Verhinderung des Pflegenden vorliegen, so dass eine ersatzweise Pflege Dritter nötig ist. Diese kann sowohl von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden als auch von Nachbarn, Freunden oder anderen Angehörigen. Auch eine ehrenamtliche Übernahme ist zulässig. Möglich ist aber auch die Unterbringung in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Pflegevertretung eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann.

Es gibt bestimmte Gründe, unter denen eine Ersatzpflege notwendig werden kann. Hierzu können Urlaubszeiten zählen genauso wie eine Erkrankung des Pflegenden oder auch Rehamaßnahmen. Aber auch andere Gründe wie ein Theater- oder Kinobesuch sowie der Besuch eines Kurses kann zu einer Verhinderung führen. Es gibt hier grundsätzlich keine Einschränkungen und auch keine Erklärungsnot des Pflegenden. Eine Pflicht zur Mitteilung des Grundes besteht nicht. Insgesamt ist die Bewilligung der Pflege aber an weitere Voraussetzungen geknüpft. So muss die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 besitzen. Die private Pflege muss über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr andauern. Dabei beginnt die Frist in der Regel mit dem Tag der Genehmigung der Pflegestufe zu laufen. Es darf weiter keine Zuteilung eines Pflegedienstes bestehen. Zudem muss sich der wöchentliche Pflegeaufwand auf mindestens 10 Stunden belaufen. Weiter zahlt die Pflegekasse bereits Pflegegeld.

Jährlich haben Pflegende die Möglichkeit, bis zu 6 Wochen oder 42 Tage eine Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Dabei kann dieser Zeitraum sowohl als Ganzer oder auch in Teilen genutzt werden. Die Pflege kann hierbei auch auf eine stundenweise Pflege herunter gebrochen werden.

Wie und wo muss der Antrag für Verhinderungspflege gestellt werden?

Um die Ersatzpflege genehmigt zu bekommen, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierzu kann man in der Regel ein vorgefertigtes Formular verwenden, was vielfach auch online heruntergeladen werden kann. Empfohlen wird, vorab die Krankenkasse zu kontaktieren um den Leistungsumfang abzufragen.

Die Ersatzpflege kann im Übrigen auch noch nachträglich oder laufend beantragt werden. Diese Option sollte allerdings nur im Ausnahmefall gewählt und begründet werden. Regelmäßig wird der Antrag im Vorfeld gestellt. Die Frist zur rückwirkenden Beantragung der Pflege endet immer zum 31.12. eines Jahres.

Erstattungsanspruch für Verhinderungspflege – Welche Kosten erstattet die Pflegekasse?

Die Höhe der Erstattung ist gesetzlich geregelt. Befindet sich die pflegebedürftige Person in einer der Pflegestufen 2-5, so beträgt die jährliche Erstattung maximal 1.612 Euro. Übernimmt ein Verwandter die Pflege oder eine Person, die im selben Haushalt lebt, so kann der Pflegesatz auf das 1,5-fache erhöht werden. Zu den nahen Angehörigen zählen sowohl die Eltern als auch die Kinder, die Stiefeltern, Geschwister, Schwäger und auch gleichgeschlechtliche Partner. Sie müssen mit dem Pflegebedürftigen seit mindestens einem Jahr in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

Hinzu kommt die Möglichkeit, sowohl Fahrtkosten als auch einen etwaigen Verdienstausfall geltend zu machen. Die entsprechenden Belege müssen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es können weiter Kosten erstattet werden sowohl für einen ambulanten als auch für einen stationären Pflegedienst sowie für eine Ersatzpflegeperson.

Wichtig zu wissen ist weiter, dass sich das Pflegegeld während der Zeit der Ersatzpflege reduziert, und zwar um die Hälfte. Sollte allerdings lediglich eine stundenweise Übergangspflege nötig sein, so wird das Pflegegeld weiter in voller Höhe bezahlt.

Hausnotruflösungen: Eine Serviceerweiterung für Pflegebedürftige
Pflegeleistungen sind nur ein Teilbereich der häuslichen Pflege und Obhut eine Pflegebedürftigen. Es ist immer sinnvoll, das Umfeld der hilfsbedürftigen Person möglichst sicher zu gestalten und auch Hausnotruflösungen zu integrieren. Es gibt immer Momente, in denen eine pflegebedürftige Person alleine ist und in eine Notlage geraten kann. Hierbei gibt es unterschiedliche Komponenten, die genutzt werden können. Sinnvoll ist zum Beispiel ein sogenannter Sturzsensor, welcher Alarm schlägt, sobald die Person verunfallt.

Eine weitere Option ist ein wasserfestes Armband, um auch in heiklen Situationen wie dem Baden oder dem Duschen Sicherheit zu geben. Mit einem Funkarmband ausgestattet kann der Pflegebedürftige sich den ganzen Tag sicherer fühlen und im Ernstfall durch Betätigung des Notrufknopfes schnell Hilfe anfordern. Das Gute ist, dass die Pflegekasse die Kosten vorgenannter Hausnotruflösungen ab der Pflegestufe 1 übernimmt. Eine Rundumversorgung in diesem Bereich bietet die Firma Medivato an. Hier sind verschiedene Notruflösungen erhältlich – abgestimmt auf den persönlichen Bedarf und mit umfassender Beratung und Betreuung.

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