Seniorenheim, Altersheim, Pflegeheim, betreutes Wohnen – Was ist eigentlich der Unterschied?
Unterkunfts- und Versorgungsmöglichkeiten für Senioren und Pflegebedürftige
Die demoskopische Entwicklung zeigt in Deutschland einen erfreulichen Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters für Frauen und Männer. Gleichzeitig wächst der Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen für ältere Menschen. Mit der Hoffnung auf ein längeres Leben verbinden sich Zukunftssorgen. Der verständliche Wunsch, den Lebensabend im Familienkreis verbringen zu können, ist in zahlreichen Fällen ohne zusätzliche Hilfe nicht realisierbar. Neben der häuslichen Pflege kommen verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten infrage. Neben den klassischen Pflegeeinrichtungen können je nach persönlichem Wunsch und gesundheitlicher Verfassung weitere Alternativen genutzt werden. Da die hierfür verwendeten Begriffe wie Altersheim oder Seniorenheim nicht gesetzlich geschützt sind, können Irritationen auftreten. Dies liegt auch daran, dass sich dieser Bereich aufgrund der Entwicklung kontinuierlich verändert. Zu den bekannten und umgangssprachlichen Bezeichnungen in diesem Sinne zählen:
- Altenheim
- Altersheim
- Altenpflegeheim
- Pflegeheim
- Seniorenheim
- Seniorenwohnheim
- Seniorenzentrum
- Seniorenresidenz
- Seniorenhotel
Zu den einzelnen Angeboten und Einrichtungen für ältere Menschen
Der wesentliche Unterschied in der praktischen Betriebsform liegt darin, dass entweder die Pflege oder ein altengerechtes Wohnen im Vordergrund stehen. In einem Pflegeheim ist eine stationäre Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen vorgesehen, die körperlich oder psychisch stark behindert sind. In der Abgrenzung zu meinem Krankenhaus handelt es sich hier im Regelfall nicht um eine zeitlich begrenzte Krankheitsbehandlung. Vielmehr finden in einem Pflegeheim vollstationäre Maßnahmen zur Grundpflege, medizinischen Behandlungspflege und hauswirtschaftlichen Versorgung statt. Ausnahmen hierzu stellen teilstationäre Unterbringungsmöglichkeiten zur Tages- oder Nachtpflege dar. Außerdem können begründete Notsituationen durch eine Kurzzeitpflege überbrückt werden. Sind die Gesundheit und Selbstständigkeit noch nicht allzu stark eingeschränkt, liegt häufig noch keine besondere Pflegebedürftigkeit vor.
Seniorenresidenzen und Seniorenhotels
Die deutlichen Unterschiede bei Seniorenresidenzen oder Seniorenhotels liegen in den Qualitätskriterien und damit auch im Preis. Dazu zählen insbesondere:
- Besonders ansprechende Lage des Objekts
- Komfortable Räume mit hochwertiger, großzügiger Wohnausstattung
- Exklusive, individuelle Serviceangebote
- Einladendes Ambiente in den Gemeinschaftsräumen
- Reizvolle Freizeitangebote
- Kulinarische Speiseangebote
- Betreuungsangebot für einen eintretenden Pflegefall
Bestandteil teurer Einrichtungen können außerdem sind Schwimmbäder, Wellness- und Fitnessräume sowie Cafés sein. Die Pflege-, Wohn- und Serviceangebote für Senioren befinden sich in einem ständigen Abgrenzungsprozess.
Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen sowie Wohngemeinschaften für Senioren
Ein wesentliches Kennzeichen für betreutes Wohnen ist die gemeinsame Wohnanlage. Die Anbieter sorgen für altersgerechte, barrierefreie Wohn- und Gemeinschaftsräume. Darin finden sozial verbindende Aktivitäten wie Kochen, Feiern und gemeinsames Reinigen statt. In einer lebendigen, hilfsbereiten Gemeinschaft soll das Gefühl der Einsamkeit möglichst keinen Platz finden. Bestandteil des Mietvertrages sind verschiedene Serviceleistungen. Außerdem werden gegen Aufpreis ergänzende Wahlleistungen angeboten. Als Service- und Wahlleistungen werden meistens angeboten:
- Hausnotruf zur jederzeitigen Gewährleistung von Hilfeersuchen
- Nutzung sämtlicher Gemeinschaftsräume
- Regelmäßiges Beratungsangebot im Bereich der Wohnanlage durch einen Betreuer
- Kontrolle der Wohnanlage und Erledigung kleinerer Reparaturen durch einen Hausmeister
- Wohnungs- und Wäschereinigung
- Maßnahmen zur Gemeinschaftsförderung für die Bewohner der Anlage
- Unterstützung bei der Organisation von Freizeitaktivitäten
- Organisation notwendiger Pflegemaßnahmen, Lieferung von Pflegehilfsmittel
- „Essen auf Rädern“
Bei wachsendem Interesse älterer Menschen, die noch rüstig sind, ist betreutes Wohnen begehrt. Zu den Interessenten zählen neben alleinstehenden Menschen ebenso Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Aufgrund von unterschiedlichen Bedürfnislagen und finanziellen Voraussetzungen sind passende Wohnanlagen oftmals nur schwierig zu finden. Bei einer Wohngemeinschaft für Senioren vereinbaren Gleichgesinnte die Grundlagen für ein gemeinschaftliches Zusammenleben. Dazu bringen alle Betroffenen finanzielle Mittel und Engagement ein.
Ein Notrufsystem sorgt für dauerhafte Sicherheit
Eine netzbetriebene Basisstation mit Notruffunktion ist als Pflegehilfsmittel anerkannt. Die Kosten übernimmt insofern die zuständige Pflegekasse. Eine höhere Flexibilität und Bewegungsfreiheit bietet alternativ ein mit der Basisstation verbundenes Funkarmband. Dadurch ist Ihre Sicherheit in jeder Lebenssituation Ihres häuslichen Alltags ständig gewährleistet. Mit einem praktischen Knopfdruck können Sie an jedem Tag in der Woche rund um die Uhr schnelle, zuverlässige Hilfe anfordern. Hierdurch erhält die Basisstation ein Funksignal zur Herstellung einer Verbindung zur Notrufzentrale.
Regelmäßige, zuverlässige Lieferung benötigter Pflegehilfsmittel
Als wertvolle logistische Unterstützung zur geeigneten Durchführung der häuslichen Pflege sowie zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen in alternativen Wohnformen dienen Medi-Pakete. Darin sind standardmäßig ständig benötigte Pflegehilfsmittel und Hygieneartikel enthalten. Bei Bedarf sind individuelle Ergänzungen möglich. Dazu zählen sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Inkontinenzartikel und Bettschutzeinlagen. Aufgrund ihrer Beschaffenheit und aus hygienischen Gründen sind diese speziellen Pflegehilfsmittel für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Dadurch wird die Arbeit von Pflegediensten und pflegenden Angehöriger unterstützt. Zur Durchführung und Erleichterung der häuslichen Pflege hat jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies gilt in gleichem Maße für Pflegebedürftige, die in betreutem Wohnen oder Wohngemeinschaften leben. Die Kosten für Pflegehilfsmittel übernimmt unter Berücksichtigung der Obergrenze die Pflegekasse. Die gesetzliche Grundlage bietet Ihnen hierzu § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 SGB (Sozialgesetzbuch) XI.
Praktisch bewährt: Essen auf Rädern
Eine regelmäßige Versorgung durch „Essen auf Rädern“ sorgt für zeitgerechte, nährstoffhaltige Speisen. Dadurch kann das Essen auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden. Der übliche Aufwand des Einkaufens und der Essenszubereitung entfällt. Der bewährte Menüservice kann in zahlreichen Fällen pflegende Angehörige entlasten.
Die 24-Stunden-Pflege – Eine besondere Herausforderung
Etwa zwei Drittel aller pflegebedürftiger Menschen werden in häuslicher Pflege versorgt. Dies hat gute Gründe. Die häusliche Pflege findet oftmals im Kreis der Familie und gewohnten sozialen Umfeld statt. Dadurch können bestehende Kontakte aufrecht erhalten bleiben. Das Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl und die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen bleiben dadurch möglichst lange erhalten. Pflegende Angehörige können die steigenden Belastungen durch krankheitsbedingte Veränderungen beim Pflegebedürftigen mit der Zeit jedoch nicht mehr leisten. Maßnahmen der Grundpflege werden zunehmend anstrengender und zeitaufwendiger. Hinzu kommen die Aufgaben der hauswirtschaftlichen Versorgung. Ein Teil der pflegenden Angehörigen ist außerdem noch berufstätig und hat eigene familiäre Verpflichtungen. Hilfe bei physischer und psychischer Überlastung bietet ein ambulanter Pflegedienst. Insbesondere bei fortschreitenden Demenzerkrankungen ist eine 24-Stunden-Betreuung irgendwann unumgänglich. Professionelle Pflegekräfte verfügen über spezielle Techniken und Erfahrung im Umgang mit Pflegebedürftigen. Dabei zeigen sie einfühlsames Verständnis und bringen Geduld auf.