Ich habe einen Pflegegrad – Wer bezahlt den Rollstuhl?

Wenn Menschen aufgrund einer Behinderung, eines Unfalls oder des Alters nicht mehr in der Lage sind selbstständig zu laufen, ist ein Rollstuhl unentbehrlich. Ein Rollstuhl schenkt sowohl Mobilität als auch die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Nicht zu verachten sollte jedoch die Lebensqualität sein, die man durch einen Rollstuhl zurück gewinnt.

Was ist ein Rollstuhl?

Laut Definition gehört der Rollstuhl zu den Hilfsmitteln und nicht zu den Gehilfen. Er ermöglicht Menschen, die aufgrund einer körperlichen Einschränkungen nicht mehr selbst gehen können, mobil zu sein. Des Weiteren kommt er Menschen zu Hilfe, die vorübergehend, beispielweise durch eine kurze Krankheit, nicht mehr eigenständig laufen können.

Bei dem Begriff „Rollstuhl“ handelt es sich jedoch nur um einen Oberbegriff, denn es gibt viele verschiedene Modelle, die sich voneinander unterscheiden können. Der manuelle oder elektrische Antrieb bildet jedoch den grundlegenden Unterschied bei Rollstühlen. Bei der großen Vielfalt der verschiedenen Modelle sollte jedoch darauf geachtet, dass der Rollstuhl den besonderen Bedürfnissen des Hilfebedürftigen entspricht und voll und ganz zu ihm passt. Er sollte problemlos zu nutzen sein und ein Gefühl der Sicherheit vermitteln.

Die jeweiligen Krankenkassen verfügen über das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis. Dort wird der Rollstuhl als Krankenfahrstuhl aufgelistet und findet sich in der Kategorie der sogenannten Kranken-/Behindertenfahrzeuge wider. Bei der Suche in dem Hilfsmittelverzeichnis sollten jedoch spezifische Begriffe wie „Schieberollstuhl“ oder „Aktivrollstuhl“ verwendet werden.

Was für Arten von Rollstühlen gibt es?

Unter dem Oberbegriff „Manuelle Rollstühle“ verbergen sich sowohl der Leichtgewichtrollstuhl, welcher insbesondere durch sein leichtes Gewicht sowie seiner Variabilität besticht, der Standardrollstuhl, welcher durch seinen geringen Preis und seine Einfachheit punktet, der Pflegerollstuhl, welcher durch Seine Vielfalt an Einstellungs- sowie Ausstattungsvarianten besticht und den Aktivrollstuhl. Unterscheiden tun sich diese Modelle insbesondere in der Funktionalität sowie im Preis.

Der Aktivrollstuhl überholt in Sachen Gewicht sogar den Leichtgewichtrollstuhl, denn dieser ist bereits ab einem Gewicht von 7 Kilogramm erhältlich. Des Weiteren ist der Aktivrollstuhl faltbar und äußerst wendig, sodass er sehr beliebt im Behindertensport ist. Auch eignet sich dieses Modell sehr gut für längere Strecken, denn es wird weniger Kraft benötigt, um ihn fortzubewegen. Die eingesparte Muskelkraft kann dann beispielsweise für verschiedene Fitnessübungen eingesetzt werden, um andere Muskelgruppen leicht zu trainieren und zu stärken. Insbesondere durch seine Wendigkeit eignet sich der Aktivrollstuhl optimal für verschiedene Sportarten sowie Übungen. Für Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf, welche sich alleine in dieser Rollstuhlvariante fortbewegen, eignet er sich jedoch nur bedingt, da er durch die Bauart leichter umkippen kann.

Manuelle Rollstühle unterscheiden sich zudem noch darin, wie die Muskelkraft bei dem jeweiligen Modell eingesetzt wird. So gibt es den Greifrollenrollstuhl, welcher durch die Muskelkraft der Arme des Rollstuhlfahrers seinen Antrieb bekommt, den Handhebelrollstuhl, welcher ebenfalls durch die Muskelkraft der Arme angetrieben wird und den Trippelrollstuhl, welcher durch die Fuß- sowie Beinmuskulatur angetrieben wird.

Wann zahlt die Krankenkasse einen Rollstuhl?

Die Kosten für einen Rollstuhl werden von der jeweiligen Krankenkasse übernommen, sofern ein entsprechendes Rezept vorliegt. Dieses Rezept wird in der Regel durch einen Arzt ausgestellt. Bei den Kosten muss man sich lediglich durch die gesetzliche Zuzahlung beteiligen, diese liegt jedoch zwischen 5 bis maximal 10 Euro. Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung ist dabei unabhängig von dem Modell des Rollstuhles. Sie ändert sich weder bei einem Standardmodell, welches ca. 270 Euro kostet, noch bei einem Elektrorollstuhl, welche mit mehreren tausend Euro zu Buche schlägt. Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, muss selbst die gesetzliche Zuzahlung nicht geleistet werden.

Die unterschiedlichen Krankenkassen kooperieren mit verschiedenen Sanitätshäusern, welche bindend sind. Ein Spezialgeschäft kann nur aufgesucht werden, werden ein Nachweis für eine außergewöhnliche Behinderung vorliegt.

Liegt ein Rezept für einen Rollstuhl bei der Krankenkasse vor, so wird diese das kooperierende Sanitätshaus kontaktieren und erfragen, ob ein gebrauchter Rollstuhl zur, welcher den besonderen Bedürfnissen entspricht, Verfügung steht. In der Regel handelt es sich hierbei um ein Standardmodell.

Wird jedoch ein Rollstuhl mit besonderen Anforderungen benötigt und kann dies nicht nachgewiesen werden, liegt die Leistungspflicht nicht mehr bei dem Kostenträger. Es gibt jedoch die Möglichkeit eine sogenannte Mischfinanzierung anzustreben. Hierbei wird die Krankenkasse den Standard übernehmen und die restlichen Kosten müssen selbstgetragen werden. Liegt jedoch ein Nachweis, der die Anforderungen nach einem speziellen Rollstuhl untermauert, wird das kooperierende Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse weiterleiten. Wenn die Krankenkasse diesen dann akzeptiert, werden die gesamten Kosten, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung komplett übernommen.

Bewegungsübungen für Senioren im Rollstuhl

Um die eigene Gesundheit zu stärken sowie ein verbessertes Gleichgewicht zu erlangen, gibt es zahlreiche Übungen, die ganz einfach im Sitzen ausgeführt werden können. Ein leichter Ball kann die folgenden Übungen unterstützen und erzeugt zudem Widerstand. Des Weiteren werden die verschiedenen Gesundheitsübungen dadurch unterhaltsamer und abwechslungsreicher.

Übungen für die Arme

Bei dieser Übung werden spielerisch die Arme sowie die Schultern trainiert. Hierbei wird der Ball mit beiden Händen festgehalten und die Arme werden locker ausgestreckt, sodass der Ball entspannt auf den Knien ruhen kann. Dabei sollte beachtet werden, dass die Arme ganz leicht angewinkelt sind. Anschließend werden die Arme langsam auf Schulterhöhe angehoben und wieder gesenkt. Dies sollte 10 bis 15 Mal wiederholt werden, mit einer anschließenden Pause von einer Minute. Nach der Pause kann die Übung einfach wiederholt werden.

Übungen für die Stärkung der Bauch- und Rückenmuskulatur

Bei dieser Übung werden sowohl die Bauch- und Rückenmuskulatur gestärkt als auch gleichzeitig gedehnt. Hierbei kommt der leichte Ball ebenfalls zum Einsatz und wird mit beiden Händen vor den Bauch gehalten. Die Arme sollten hierbei einen 90 Grad Winkel bilden. Anschließend wird der Oberkörper langsam nach rechts, zur Mitte und nach links gedreht. Wiederholt werden sollten diese Drehungen 8 bis 10 Mal bis eine Pause von einer Minute einkehrt. Nach der Pause kann die Übung wiederholt werden.

Übungen für die Aktivierung der Fingergelenke

Bei dieser Übung werden die Fingergelenke aktiviert und gleichzeitig gestärkt, sodass die Gelenke beweglich bleiben und nicht verstauchen. Des Weiteren stärkt diese Übung die Arm- sowie Brustmuskulatur. Der leichte Ball wird hierbei mit beiden Händen fest vor die Brust gehalten und die Finger werden so gut es geht, für 5 Sekunden in den Ball gedrückt. Anschließend wird der Ball langsam wieder losgelassen. Hierbei sollten 8 – 10 Wiederholungen gemacht werden und dann eine Pause von einer Minute. Diese Übung erinnert daran, wie versucht wird, die Luft aus dem Ball zu drücken.

Übungen für die Beinmuskulatur

Diese Übung stärkt effektiv die Beinmuskulatur und fördert gleichzeitig die Durchblutung des Unterkörpers. Hierbei werden die Beine locker ausgestreckt und anschließend wird abwechselnd ein Bein nach oben gehoben und anschließend langsam wieder auf den Boden gesetzt. Besonders effektiv ist diese Übung, wenn dass angehobene Bein für 4 bis 6 Sekunden oben gehalten wird und danach erst wieder auf den Boden gesetzt wird. Diese Übung kann so oft wie möglich und über den ganzen Tag verteilt, immer mal wieder gemacht werden. So wird die Beinmuskulatur spielerisch trainiert und gleichzeitig kann eine gute Durchblutung des Unterkörpers gewährleistet werden.

Richtiges Aufstehen im Alter

Die letzte Übung ist im eigentlichen Sinne keine richtige Fitnessübung. Sie kann jedoch große Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Oftmals sitzt der Mensch über mehrere Stunden an einem Platz ohne auch nur einmal aufgestanden zu sein. Dies ist nicht nur der Fall bei Menschen, die körperliche Einschränkungen haben, sondern ebenfalls bei körperlich uneingeschränkten Menschen. Das langsame Aufstehen und wieder Hinsetzen fördert die Energiegewinnung des Körpers und aktiviert gleichzeitig den Stoffwechsel und kurbelt ihn wieder an. Dies geschieht schon dann, wenn man einige Male pro Stunde einfach langsam mit dem Körper nach oben geht, sich aufrichtet und sich anschließend wieder langsam hinsetzt.

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