Geld sparen: Was kann ein Rentner von der Steuer absetzen

Seit einigen Jahren wartet auf Rentner am Ende ihres Arbeitslebens eine unliebsame Überraschung: Einen Teil der Rente müssen sie versteuern. Zwar sind nach einer Schätzung der Deutschen Rentenversicherung aktuell noch 75 Prozent der Rentnerhaushalte von der Steuer befreit. Leider ist zu erwarten, dass in Zukunft immer mehr Pensionäre Post vom Finanzamt erhalten.

Allerdings haben die Senioren auch einige Möglichkeiten, in der Einkommensteuererklärung Ausgaben geltend zu machen, die ihre Steuerlast deutlich senken können. Besonders bei den Vorsorgeleistungen und den Gesundheitskosten entstehen oft erhebliche Summen, die nicht selten bis zur völligen Steuerbefreiung führen.

Kosten im Krankheitsfall

Sind die Ausgaben für medizinische Behandlungen höher als die zumutbare Eigenleistung, gelten sie als außergewöhnliche Belastungen. In diese Kategorie gehören Medikamente, der Zahnersatz, Aufenthalte im Krankenhaus oder Prothesen. Sogar die Kosten für eine Zahnbehandlung sind abzugsfähig.

Auch als Rentner Werbungskosten in der Steuererklärung angeben

Das Finanzamt rechnet bei der Rente ohne Aufforderung eine Pauschale in Höhe von 102 Euro an. Wer höhere Ausgaben hatte, kann diese geltend machen und zahlt weniger Steuern. Als Werbungskosten gelten die Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaft und die Kosten für den Steuerberater. Für die Kontoführungsgebühr setzt der Sachbearbeiter eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr an.

Entstanden im Zusammenhang mit einem Rentenantrag Ausgaben für die Rechtsberatung oder Gerichtsgebühren, sind diese ebenfalls absetzbar. Gleiches gilt für Versicherungs- oder Rentenberater bei der Klärung von Rentenansprüchen. Bisweilen muss ein Kredit aufgenommen werden, um der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillige Beiträge nachträglich zu entrichten. Die Zinsen aus diesem Kredit erkennt die Steuerbehörde als Werbungskosten an.

Die Ausgaben für die Haushaltshilfe steuerlich geltend machen

Viele Seniorenhaushalte beschäftigen eine Haushaltshilfe in einem regulären Dienstverhältnis. Unter Umständen reinigen auch die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes die Wohnung. In beiden Fällen sind 20 Prozent der Lohnzahlungen steuermindernd einsetzbar, maximal erkennt der Sachbearbeiter 4 000 Euro an.

Auch bei einer Beschäftigung auf 450-Euro-Basis sind 20 Prozent anrechenbar, höchstens aber 510 Euro. Die Ausgaben für mobile Essenslieferungen gelten nicht als eine haushaltsnahe Dienstleistung, sie zählen aber nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Az. 14 K 1226/10) zu den außergewöhnlichen Belastungen. Wurde eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad I bis III festgestellt, gilt die Person als Härtefall oder liegt ein Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung vor, in allen drei Fällen verdoppelt sich die Steuerermäßigung auf 1 020 Euro.

Die Kur in der Steuererklärung

Wer in Kur geht, muss oft einen hohen Anteil an Selbstbeteiligungen und Eigenleistungen aufbringen. Auch diese Ausgaben zählen zu den Krankheitskosten, die steuerlich absetzbar sind. Voraussetzung für die Anerkennung beim Finanzamt ist aber die medizinische Notwendigkeit der Behandlungen. Der Betroffene sollte es deshalb nicht versäumen, sich vor Antritt der Kur ein entsprechendes amtsärztliches Attest ausstellen zu lassen.

Das Pflegeheim: In der Wohnung oder außerhalb?

Von steuerlichem Belang sind auch die Kosten, die in einem Pflegeheim, dem Altenheim oder in einer Seniorenresidenz entstehen. Voraussetzung ist hier, dass die Gründe für die Unterbringung im gesundheitlichen Bereich zu finden sind. Mindestens muss die Pflegebedürftigkeit festgestellt, also ein Pflegegrad anerkannt sein.

Weil der Bewohner des Heims nicht nur medizinische Ausgaben hat, sondern auch die üblichen Kosten für die Haushaltsführung, ergibt sich im steuerlichen Sinne eine komplexe Situation. Denn die Dienstleistungen, die im Appartement erbracht werden, versteht die Finanzbehörde als haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu gehört etwa das Reinigen des Zimmers. Was der Heimträger außerhalb erbringt, ist nur begünstigt, wenn der Senior im Heim einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt führt.

Beiträge an Versicherungen

Besonders die Gesundheitsversicherungen sind bei der Einkommenssteuererklärung relevant und können die Forderungen drastisch senken. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben voll absetzbar. Für andere Versicherung gilt eine besondere Bestimmung. Die Kfz-Haftpflicht, die Privathaftpflicht und andere sind in der Steuererklärung nur interessant, wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Ledigen1 900 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bei Ehepaaren ist die Obergrenze auf 3 800 Euro festgelegt.

Studieren im Alter

Nicht wenige Senioren arbeiten auch im Alter weiter an ihrem geistigen Fortkommen. Auch die Steuerbehörde ist hocherfreut über den Bildungseifer der Hochbetagten und erkennt die Ausgaben fürs Seniorenstudium an, allerdings mit maximal 4 000 Euro pro Jahr. Und auch hier gibt es eine Bedingung: Nach Abschluss der Lernphase muss eine studiumsbezogene Berufstätigkeit das Ziel des engagierten Rentners sein. Als Nachweis der Bemühungen reicht die Bewerbung auf eine Teilzeitbeschäftigung, auch wenn eine Anstellung – wegen des fortgeschrittenen Alters – nicht unbedingt zu erwarten ist. Auf jeden Fall gehören die Bewerbungsunterlagen in die Steuererklärung.

Fahrtkosten bei einer Behinderung

Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag kann der Rentner auch seine Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist die amtsärztliche Feststellung einer Behinderung zu 80 Prozent oder wenigstens zu 70 Prozent mit den Merkzeichen aG oder G. Pauschal gelten dann 900 Euro, das Finanzamt rechnet mit 30 Cent bei maximal 3 000 Kilometern.

Liegen die Merkzeichen aG, Bl oder H vor, erkennt der Sachbearbeiter 30 Cent und insgesamt 15 000 Kilometer für private Fahrten an, verlangt allerdings ein Fahrtenbuch. Wenn beide Ehepartner behindert sind, können sie die Kosten doppelt anrechnen, auch wenn sie ein gemeinsames Fahrzeug nutzen.

Außerdem kann der Steuerpflichtige Fahrten zum Arzt als Krankheitskosten absetzen, und zwar mit den üblichen 0,30 Euro pro Kilometer.

Unterhaltsleistungen und ihre Bedingungen

Nicht wenige Senioren leisten Zuwendungen an ihre Kinder und Enkelkinder. Die Steuerbehörde erkennt auch diese Ausgaben als steuermindernd an. Der Unterhaltshöchstbetrag beträgt in 2021 pro Person 9744 Euro. Allerdings nur wenn Kindergeld nicht mehr gezahlt wird, und der Nachwuchs darf auch nicht mehr als 15 500 Euro sein Eigen nennen. Die eigenen Einkünfte des Kindes zieht die Behörde vom Höchstbetrag ab, wenn sie 624 Euro übersteigen.

Geringfügige Spenden auch ohne Bescheinigung

Wer der Kirche, seiner Partei oder den Wohlfahrtsverbänden etwas zukommen lässt, mindert die Forderungen der Finanzbehörde. Bei Zahlungen unter 200 Euro genügt als Beleg eine Kopie des Überweisungsbelegs. Zeigt sich der Rentner spendabel und überweist einen höheren Betrag, verlangt die Behörde das Original der Spendenbescheinigung.

Die Rente für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen in dessen heimischer Umgebung pflegt, hat Anspruch auf Rentenleistungen. Allerdings sind die Zahlungen an Voraussetzungen gebunden. Die zu pflegende Person muss in einen Pflegegrad eingestuft sein, und der Pflegeaufwand beträgt wenigstens 10 Stunden in der Woche und dauert mindestens zwei Monate in einem Kalenderjahr. Der Pflegende erbringt seine Leistungen ehrenamtlich, darf aber vom Pflegebedürftigen das Pflegegeld erhalten. Maximal kann er in der Woche 30 Stunden in seinem eigentlichen Beruf beschäftigt sein.

Der Antrag auf Beitragszahlungen

Der pflegende Angehörige muss keinen Antrag auf die Leistungen stellen. Vielmehr ist bei der Kranken- oder der Pflegekasse, auch beim Rentenversicherungsträger, ein entsprechendes Formular erhältlich. Der Fragebogen trägt den Titel: „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“. Im allgemeinen ist es jedoch Aufgabe des zuständigen Sachbearbeiters bei der Kasse, die Pflegeperson auf die Möglichkeit eines späteren Rentenbezugs hinzuweisen. Denn er hat eine Informationspflicht hinsichtlich aller Belange, die mit der Pflegetätigkeit verbunden sind.

Den Antrag nachträglich stellen?

Offensichtlich werden die notwendigen Informationen den Betroffenen in einigen Fällen aber auch vorenthalten. Dann kann es schwierig bis unmöglich werden, in Zukunft eine Rente aus der Pflegetätigkeit zu erhalten. Darum ist es unbedingt wichtig, sich zeitnah um die Rentenbelange zu kümmern, den oben genannten Fragebogen auszufüllen und bei der Pflegekasse einzureichen. Denn nach Ablauf der Pflege ist meist nicht mehr nachvollziehbar, ob und zu welchen Bedingungen die Pflege überhaupt geleistet wurde. So jedenfalls argumentieren die Gerichte (BSG, Urteil vom 10.12.2013 – B 13 R 91/11) bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht im Fall einer Mutter, die ihr behindertes Kind jahrzehntelang gepflegt und die Rentenansprüche zu spät angemeldet hatte.

Der Pflegende sollte auf jeden Fall versuchen, mit der Pflegekasse in einem guten Kontakt zu bleiben. Wichtig ist, dass er dort als „Pflegeperson“ eingetragen ist. Damit ist dokumentiert, dass er die Pflege übernimmt, was spätere Auseinandersetzungen um Rentenansprüche verhindern kann.

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