Pflegezusatzversicherung – Wann ist sie sinnvoll?

Viele Menschen brauchen Pflege, wenn sie ein höheres Alter erreichen. Es ist sinnvoll, sich zu überlegen, wie man leben möchte, wenn die körperliche Fitness schwächer wird und wie das organisier- und finanzierbar ist.

Eine Pflegezusatzversicherung bietet eine Option, für mögliche Kosten für Pflege vorzusorgen. Abhängig vom Modell decken die Versicherungsverträge diejenigen Kosten teilweise oder komplett ab, für welche die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aufkommt.

Ob sich solch eine Pflegezusatzversicherung lohnt, ist von einigen persönlichen Faktoren abhängig.

Wer einen Pflegezusatzversicherungsvertrag abschließt, stellt sich am besten diese Fragen:

1. Kann ich anderweitig vorsorgen?

Zuerst sollte sich jeder eine Übersicht erstellen, wie hoch der verfügbare Geldbetrag im Seniorenalter voraussichtlich sein wird. Welche Rentenhöhe wird ausgezahlt? Gibt es verschiedene Vermögensformen, zum Beispiel Festgeld, Aktien sowie eine Lebensversicherung? Sind Erbschaften zu erwarten oder gehen Mieteinnahmen ein? Welcher Betrag wird für die persönliche Altersvorsorge zurückgelegt und darf der Geldbetrag auch etwas höher ausfallen, falls der Pflegefall eintritt?

Wer die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten von seinem Vermögen bezahlen kann, braucht die Pflegezusatzversicherung nicht. Wichtig ist auch, dass lediglich 25 Prozent aller Pflegebedürftigen im Heim gepflegt werden und die meisten Senioren werden zu Hause versorgt, was kostengünstiger ist.

Statistisch gesehen werden 16 Prozent der in Deutschland lebenden Senioren erst ab 75 Jahren pflegebedürftig, ab 85 Jahren sind über 40 Prozent pflegebedürftig und ab 90 Jahren sind es über 70 Prozent.

Ein Pflegefall tritt in der Regel im höheren Alter ein. So haben jüngere Menschen die Möglichkeit, diese Angelegenheit Altersvorsorge auch anderweitig zu lösen. Die Beitragszahlungen für die Pflegezusatzversicherung lässt sich auch eigenhändig ansparen. Wer jeden Monat 50 Euro über 40 Jahre über ETF-Sparpläne anlegt, hat später eine ordentliche Geldsumme angespart. Wer also ab seinem 40. Lebensjahr damit beginnt und mit 80 ein Pflegefall wird, hat ein gutes Finanzpolster.

Wer nicht pflegebedürftig wird, kann den Geldbetrag selbst verwenden oder einem Erben überlassen. Das in die Pflegezusatzversicherung gesteckte Geld wird nicht zurückgezahlt, wenn kein Pflegefall eintritt.

2. Ist die Pflegezusatzversicherung für mich auf lange Sicht finanzierbar?

Pflegezusatzversicherungen sind eher teurere Verträge. Wer mit 60 Jahren solch einen Versicherungsvertrag abschließt, bezahlt durchaus 100 Euro pro Monat. Einige Anbieter verlangen die Weiterzahlung der Beiträge auch bei eintretender Pflegebedürftigkeit. Eine Zahlpause im Fall Zahlungsschwierigkeiten ermöglichen die einzelnen Versicherer häufig nur über einen begrenzten Zeitraum, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit. Sie fordern die aufgelaufenen Beiträge eventuell später in einer Summe nach.

Die Versicherungsbeiträge können mit den Jahren auch steigen und diese Preiserhöhungen sollten finanziell möglich sein. Bei der Kündigung einer zu teuren Versicherung gehen der Ver­si­che­rungs­schutz sowie sämtliche eingezahlten Versicherungen verloren.

Die relevanten Versicherungen, zum Beispiel Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Immobilieneigentümer sowie Formen der Altersvorsorge gehen immer vor. Über eine gute Altersvorsorge können Rentner stets verfügen, egal ob sie einmal pflegebedürftig werden oder doch nicht. Die Ersparnisse können sie nach ihren Wünschen verwenden, sei es für die Pflege oder für andere Dinge.

Wenn der finanzielle Spielraum für eventuelle Pflegekostenrücklagen oder eine Zusatzversicherung fehlt, stehen noch andere Optionen zur Verfügung. Pflegekosten sind reduzierbar, wenn zum Beispiel ein das Wohnen altersgerecht ausgerichtet und der Alltag entsprechend organisiert wird, dass Pflegekräfte kaum helfen müssen.

Welche Formen von Pflegezusatzversicherungen werden angeboten?

Wer an einer Pflegezusatzversicherung interessiert ist, kann aus drei unterschiedlichen Versicherungsmodellen auswählen:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

Alle Versicherungsmodelle haben gemeinsam, dass die Beitragshöhe vom Alter sowie der Gesundheit bei Abschluss des Versicherungsvertrages ist. Natürlich ist auch wichtig, welche Höhe die Versicherungszahlungen haben sollen. Wer solch eine Versicherung später abschließt, zahlt höhere Beiträge. Bei Vorerkrankungen fällt meist ein Risikozuschlag an. Bei Vertragsabschluss als junger Mensch sind die jahrzehntelang gezahlten Beiträge häufig umsonst.

1. Pflegetagegeld

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein fester täglicher Geldbetrag vereinbart, den die Versicherung bei eintretender Pflegebedürftigkeit auszahlt. Die Tagegeldhöhe ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig, was heißt, dass eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit von offizieller Seite erfolgt sein muss. Für einen geringen Pflegegrad wird ein Anteil der vertraglich vereinbarten Geldsumme ausgezahlt, der volle Tagessatz bei größerer Pflegebedürftigkeit.

Solche Versicherungstarife bieten den Vorteil, dass das ausgezahlte Geld zur freien Verwendung zur Verfügung steht. Damit lässt sich ein Pflegeheimplatz oder ein ambulanter Pflegedienst bezahlen. Natürlich ist es auch in einem Essensbringdienst, in einer Haushaltshilfe oder in helfenden Familienmitgliedern gut angelegt.

Beim Pflegetagegeld spielen die wirklich anfallenden Kosten keine Rolle. Die Versicherung benötigt also keinerlei Rechnungen. Überbleibendes Tagesgeld kann angespart werden.

2. Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherungen existieren in verschiedenen Varianten. Manche Versicherungstarife bieten die doppelten Leistungen im Gegensatz zur Pfle­ge­pflichtver­si­che­rung. Bei häuslicher Pflege erfolgt häufig eine deutliche Kürzung der Auszahlung. Belege über Pflegekosten sind nicht einzureichen, denn der Versicherer zahlt eine Pauschale in der Höhe dessen, was auch die Pflegepflichtversicherung abhängig vom Pflegegrad bezahlt.

Bei einer anderen Variante sind sämtliche Pflegekosten nachzuweisen, da die Pflegezusatzversicherung nur denjenigen Teil des Rechnungsbetrages auszahlt, der nicht von der Pflegepflichtversicherung getragen. So zahlt die Pflegekostenversicherung anteilmäßig nur die Pflegeleistungen, welche auch die gesetzliche Pfle­ge­ver­si­che­rung übernimmt. So ist der Geldbetrag des Versicherers nicht nach Belieben verwendbar. Zusätzlich bestehen Höchstgrenzen für eine Auszahlung. Bei der Pflege durch Angehörige gewährt der Versicherer häufig eine bestimmte Summe in Form von Pflegegeld. Die ausgezahlten Summen der Pflegekostenversicherung bei häuslicher Pflege durch Angehörige sind meist erheblich geringer als die der Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegekostenversicherung ist also nur bei Heimbetreuung oder bei Bestellung eines ambulanten Pflegedienstes sinnvoll. Sie ist in der Regel kostengünstiger als die Pflegetagegeldversicherung.

3. Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegerentenversicherung fallen über die gesamte Vertragslaufzeit gleich hohe Beiträge an. Diese Versicherungstarife sind allerdings von Beginn an um einiges teurer.

Die Pflegerentenversicherung zahlt monatlich eine Rente bei festgestellter Pflegebedürftigkeit. Bei geringen Pflegegraden erfolgen oft noch keine Zahlungen.

Diese Zahlungen sind in den meisten Fällen gestaffelt, und zwar abhängig vom Pflegegrad. So gibt es den vollen Rentenbetrag eventuell erst beim höchsten Pflegegrad. Bei manchen Versicherern ist es möglich, den Prozentsatz der Rentenversicherungssumme für die einzelnen Pflegegrade selbst festzulegen.

Diese Vertragsmerkmale sind wichtig

Gute Versicherungstarife sollten außer einer passenden Beitragshöhe noch andere Kriterien erfüllen:

Zahlung ist von Pflegeart sowie Pflegegrad unabhängig

Versicherer sollten bei der häuslichen und stationären Pflege zahlen. Ideal ist es, wenn alle Pflegegrade berücksichtigt werden.

Gleich hohe Zahlungen für Laien- und Profipflege

Für die ambulante Pflege sollten im Vertrag gleiche Leistungen für professionelle Pflegedienste und Angehörige vermerkt sein.

An der Pflegepflichtversicherung orientieren

Wer Leistungen aus seiner Pflegezusatzversicherung bekommen möchte, muss nachweisen, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Gut ist es, wenn die Privatversicherer die Pflegegrade der Pfle­ge­pflichtver­si­che­rung zur Orientierung verwenden. Der Versicherer sollte den Versicherten nicht von eigenen Ärzten untersuchen lassen, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung eine Pflegebedürftigkeit feststellt.

Ohne Wartezeit

Der Versicherungsvertrag sollte auf eine Wartezeit verzichten, bevor Leistungen gewährt werden. Somit zahlt der Versicherungsanbieter auch, wenn schon kurze Zeit nach dem Vertragsabschluss die Pflegebedürftigkeit eintritt.

Leistungen rückwirkend zahlen

Der Versicherer zahlt meist erst dann, wenn der Versicherte Leistungen beantragt. Es wäre von Vorteil, wenn die Versicherung rückwirkend zum Tag der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zahlen würde. Dadurch gäbe es im kompletten Zeitraum einer Pflegebedürftigkeit Geldzahlungen, auch bei einem später gemeldeten Versicherungsfall.

Bei Eintritt des Pflegefalls kostenlos

Bei vielen Versicherungstarifen fallen die zu zahlenden Beiträge auch an, wenn die Pflegezusatzversicherung schon Zahlungen leistet. Für eine möglichst geringe finanzielle Last sollten Versicherer auch schon bei einem geringen Pflegegrad keine Versicherungsbeiträge mehr verlangen.

Beitragspause

Beitragspausen sind günstig, wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten. Hierfür gibt es oft Bedingungen, zum Beispiel Arbeitslosigkeit. Günstig ist es, wenn der Anbieter einige Gründe für Beitragspausen genehmigt und möglichst wenig Nachweise verlangt. Der Versicherungsschutz sollte auch während einer Beitragspause bestehen bleibe. Es ist auch auf eine spätere Nachzahlungspflicht der offenen Beiträge zu achten.

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