Haushaltshilfe für Senioren

Fortschritte von Medizin und Gesundheitsversorgung und verbesserte Lebensweise bewirken, dass deutsche Bürger*innen immer älter werden. Mit der langen Seniorphase geht ein höherer Bedarf für medizinische Versorgung und Alltagshilfen einher. Sehr viele Senior*innen wünschen sich im Alter im gewohnten Heim und Lebensumfeld zu bleiben. Damit steigt der Bedarf für die häusliche Betreuung der Senioren. Oft geht es weniger um erhöhte Ansprüche an den ambulanten Pflegedienst als um eine tatkräftige Alltagsunterstützung im Haushalt, Begleitung zum Einkauf oder zum Arzt. Gefragt ist eine Haushaltshilfe stundenweise oder eine Tag- und Nachtbetreuung im Alter.

Was für Anstellungsformen gibt es?

Bevor über die formale Einstellung einer Haushaltshilfe im Seniorenhaushalt nachgedacht wird, muss klar sein, für welche Dienstleistungen diese zuständig ist. Die Haushaltshilfe ist keine medizinische ständige oder zeitweilige Seniorenbetreuung. Zu ihren Aufgaben gehört die Reinigung von Wohnräumen, Bad und Küche, Zubereitung der Mahlzeiten, Wäschepflege und Erledigung von Einkäufen. Je nach Vereinbarung kann die Haushaltshilfe Gänge zum Arzt, zu Behörden usw. begleiten und einfache Gartenarbeiten übernehmen. Wichtig ist, dass die engagierten Personen Erfahrungen im Umgang mit älteren, oft pflegebedürftigen Menschen und deren Bedürfnissen haben. Einfühlsamkeit und besondere Rücksichtnahme sind gefragt. Haushaltshilfen sind häufig wichtige Ansprechpartner für die alten Menschen.

Möglichkeiten für das Arbeitsverhältnis

  • Entsendung einer Haushaltshilfe über den beanspruchten ambulanten Pflegedienst
  • Beschäftigung als Minijob – monatliches Einkommen bis 450 Euro
  • Beschäftigung als Vollzeitkraft – Einkommen über 450 Euro monatlich, Sozialversicherung
  • Selbstständige Haushaltshilfe auf Honorarbasis
  • Beschäftigung als 24-Stunden-Haushaltshilfe mit zusätzlichen Aufgaben der Grundpflege und Wohnraum im Haus oder der Wohnung

Wer über eine Pflegestufe verfügt, kann die Betreuung für Senioren im Haushalt vom beauftragten Pflegedienst beanspruchen. In dem Fall erfolgen alle Formalitäten der Beschäftigung über den ambulanten Dienst. Die Haushaltshilfe ist dort angestellt und bezieht ebenfalls vom ambulanten Dienst ihr Gehalt.

Unabhängig, ob eine Pflegestufe bewilligt wurde oder nicht, kann eine private Seniorenbetreuung eingestellt werden. Dabei kann es sich um eine Haushaltshilfe stundenweise oder um eine Tag-und-Nacht-Betreuung handeln. Es können z.B. Familienangehörige oder Bekannte mit den Arbeiten beauftragt werden. Den Senior*innen steht frei, die Haushaltshilfe nur für einige häusliche Arbeiten oder lediglich als Einkaufshilfe für Senioren zu beschäftigen. Oft übernehmen Familienangehörige eine haushaltsnahe Betreuung im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung oder Angehörige teilen sich die Betreuung während der Tages- und Nachtstunden. Solche Vereinbarungen können individuell innerhalb der Familie oder mit anderen vertrauten Personen getroffen werden.

Nicht der gesamte Umfang vom Tätigkeitsfeld Haushaltshilfe muss ausgeübt werden. Es kann z.B. eine Hilfe lediglich zum Einkaufen für Senioren, zur Begleitung für Erledigungen außer Haus und einzelne andere Aufgaben eingestellt werden. Solche Tätigkeiten für einige Stunden ein- oder zweimal in der Woche bewegen sich in der Regel im Bereich Minijob.

Nicht alle älteren Menschen sind pflegebedürftig und benötigen ambulante Dienste. Dennoch kann es im Alter schwerfallen, Haus oder Wohnung zu reinigen, die Fenster zu putzen und weitere Haushaltsarbeiten auszuführen. Über Online-Portale, Webseiten für die Seniorenbetreuung und Kleinanzeigen lässt sich leicht eine gute Hilfe für den Haushalt finden. Die Meldung an die Pflegeversicherung bzw. der Antrag erfolgt in dem Fall selbstverständlich nicht. Die älteren Bewohner*innen treten als private Arbeitgeber mit allen Pflichten und Rechten auf.

Leben ältere Menschen allein und gibt es in der Wohnung/dem Haus ein beziehbares, separates Zimmer, kann eine Alltags- und Haushaltshilfe rund um die Uhr engagiert werden. Meist werden dafür Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland gebucht. Eine 24-Stunden-Kraft hat den Vorteil, dass der alte Mensch nie allein ist. Es gibt keinen häufigen Wechsel und somit kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Die Haushalts- und Alltagshilfen wohnen über eine vereinbarte Zeit und können dann nach Hause zu ihren Familien fahren. Die 24-Stunden-Betreuung für Senioren kümmert sich um den Haushalt, die Mahlzeiten, hilft bei der Körperhygiene, geht für die Senioren einkaufen und steht als Begleitung außer Haus zur Verfügung und als Gesprächspartner zur Verfügung. Vermittelt werden die Seniorenhelfer*innen – vornehmlich aus Polen mit guten deutschen Sprachkenntnissen – von anerkannten Betreuungsvermittlungen.

Stundenweise Seniorenbetreuung Zuhause

Die üblichste Form der Beschäftigung ist die stundenweise Seniorenbetreuung im Haushalt. Entweder kommt die Haushaltshilfe täglich an allen Wochentagen oder auf Wunsch für längere Zeit an bestimmten Wochentagen. Das wird persönlich vereinbart und hängt von den gewünschten Arbeiten ab.

Kommt täglich ein ambulanter Pflegedienst ins Haus, wird dieser Dienst einschätzen können, wie lange und wie häufig häusliche Arbeiten für die Seniorenhilfe anfallen. Es kann dann eine Haushaltshilfe des Pflegedienstes entsendet oder eine solche vom Pflegedienst empfohlen werden. Haushaltshilfen können auch einige Aufgaben der Grundversorgung übernehmen, z.B. die Hilfestellung bei der morgendlichen Körperhygiene und Haarpflege, darüber hinaus Zureichungen wie das Bereitstellen von Getränken und dergleichen mehr.

Haushaltshilfen, die stundenweise benötigt werden, sind häufig in mehreren Haushalten am Tag und im Laufe der Woche tätig. Die Einsatzzeiten müssen jeweils individuell vereinbart werden. Bei der Haushaltshilfe für Pflegebedürftige, die vom Pflegedienst entsendet wird, koordiniert der Pflegedienst die Arbeitseinsätze entsprechend dem jeweiligen Arbeitsvertrag.

Wird die Seniorenbetreuung privat mit einer Haushaltshilfe geregelt, besprechen die Auftraggeber*innen mit den Haushaltshilfen die Zeiten und Aufgaben für die stundenweisen Arbeitseinsätze. Auftraggeber*innen für eine private stundenweise tätigen Hilfe können auch Familienangehörige sein. Es kann sein, dass ein älterer Mensch mit oder ohne Pflegestufe Arbeitgeberpflichten und erforderlichen Formalitäten der Einstellung nicht wahrnehmen kann. Vielleicht gibt es amtlich oder privat beauftragte offizielle Betreuung für die persönliche Regelung der Finanzen und andere Lebensbereiche. Von Fall zu Fall können sich dann auch die Betreuer*innen sich um eine stundenweise tätige Haushilfe kümmern.

Wer übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe?

Bereits beim Pflegegrad 0 können Zuzahlungen für die Haushaltshilfe bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Falls nur wenige monatliche Arbeitsstunden anfallen, kann die Zuzahlung der Pflegeversicherung sogar für die gesamte Finanzierung der Haushaltshilfe für Pflegebedürftige ausreichend sein. Ab der Pflegestufe 0 stehen den Pflegebedürftigen 225 Euro Pflegesachleistungen von einem anerkannten ambulanten Dienst zu. Dieser Pflegedienst kann auch eine Hilfe für den Haushalt entsenden.

Von pflegenden Angehörigen kann zeitweilig, z.B. bei Urlaub oder Krankheit, oder dauerhaft Verhinderungspflege nach 39 SGB XI beantragt werden. Derzeit gibt es dafür eine Zuzahlung der Pflegekasse von 105 Euro. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Haushaltshilfe zum Putzen oder ausschließlich als Einkaufshilfe für Senioren beschäftigt wird. Dieser Betrag steht auch Senior*innen ab Pflegestufe 0 zu, wenn Sie die Seniorenbetreuung privat auswählen und einstellen möchten. Der Entlastungsbetrag für die Arbeit der Haushaltshilfe steigt mit erhöhtem Bedarf bei höheren Einstufungen für den Pflegegrad.

Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation, während einer ambulanten Reha, übernimmt die Krankenkasse auf Antrag auch die Kosten für eine erforderliche Haushaltshilfe. In dem Fall müssen Versicherte eine Zuzahlung von 10 % der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe zahlen, sofern kein Pflegegrad existiert. Bei den meisten Krankenkassen wird diese Leistung auf vier Wochen begrenzt. Je nach Krankenkasse können jedoch längere Einsätze für die Haushaltshilfe genehmigt werden.

Wer nicht pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf einen Pflegegrad hat, muss die Haushaltshilfe vollständig privat finanzieren. Der Stundenlohn für Haushaltshilfen beträgt derzeit im Durchschnitt 10 Euro bis 15 Euro. Wird die Hilfe im Seniorenhaushalt im Rahmen eines Minijobs beschäftigt fallen Lohnnebenkosten in der Höhe von 14,74 % des monatlichen Verdienstes der Arbeitskraft an. Im Falle einer Vollbeschäftigung erhöhten sich Einkommen und Lohnnebenkosten je nach der Anzahl der Arbeitsstunden und dem daran gekoppelten Einkommen im Monat.

Alle Leistungen von der Pflegeversicherung oder der Krankenkasse müssen unbedingt beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden. Allein der praktische Bedarf berechtigt noch nicht zur Gewährung von finanziellen Leistungen. Der Antrag muss erst bewilligt werden. Hilfestellung bei den Anträgen leisten Beratungen in den örtlichen Pflegestützpunkten oder der für die Pflegebedürftigen zuständigen Pflegedienst bzw. ordnungsgemäß eingesetzte Betreuer*innen. Zu den Leistungen je Pflegegrad informieren die Versicherungsträger sowie ambulante Pflegedienste und Pflegeberatungen.

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