Angehörige zuhause Pflegen – Worauf muss ich achten?

Übernehmen Angehörige die Pflege eines hilfebedürftigen Menschen, ändert sich für das Leben der Familie und des Pflegebedürftigen so einiges. Dessen sollte man sich bewusst sein und sich so früh wie möglich auf komplett neu strukturierte Tagesabläufe einstellen oder sich rechtzeitig um Pflege durch Dritte vorbereiten. Worauf es zu achten gilt und welche finanzielle Unterstützung es gibt:

Plötzlich Pflegefall

Von heute auf morgen kann ein Pflegefall ganz plötzlich eintreten, nach einem Unfall, einer Erkrankung oder durch altersbedingte Einschränkungen. All das stellt den Alltag für Pflegebedürftige und deren Angehörigen auf den Kopf und erschwert sogar die selbstständige Versorgung. Im schlimmsten Fall ist man auf die Versorgung durch andere Personen angewiesen. Findet die Pflege in den eigenen vier Wänden statt, wird diese häufig und soweit wie möglich von den eigenen Angehörigen oder nahestehenden Bekannten übernommen.

Ein Pflegedienst oder Tages-/Nachtpflege müssen nicht nur organisiert und bezahlt werden, sondern auch koordiniert. Sich zusätzlich zum Job oder womöglich auch Familie um eine pflegebedürftige Person zu kümmern ist psychisch wie körperlich einnehmend und kostet jede Menge Energie. Besonders kompliziert wird es, wenn man nicht in der gleichen Stadt und erstmal mehrere Dutzend Kilometer mit Auto, Bus oder Bahn hinter sich gebracht werden müssen, um zu dem Angehörigen zu gelangen. Das Resultat: Es bleibt weniger Zeit für einen selbst bzw. für die eigene Familie und man bekommt ein schlechtes Gewissen, diese zu vernachlässigen. Dazu gesellt sich oftmals das schlechte Gewissen, nicht genug für den Pflegebedürftigen getan zu haben bzw. tun zu können. Dadurch kann sich die Beziehung zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson wesentlich verändern. Im schlimmsten Fall können Depressionen auf beiden Seiten entstehen, was die Pflegearbeit erschweren und belasten kann.

Hausnotrufsysteme sorgen für Sicherheit

Hat man sich für eine Pflege im eigenen Zuhause entschieden, empfiehlt sich etwa ein Hausnotrufsystem. Dieses ist vor allem für Menschen geeignet, die allein leben und sich bei Unfällen und Stürzen daheim absichern wollen. Ein Hausnotrufsystem gibt den zu Pflegenden sowie deren Familien ein sicheres Gefühl, im Ernstfall schnell Hilfe zu erhalten. Somit bekommen alle wertvolle Lebensqualität zurück.

Das System, das verschiedene Träger anbieten, basiert auf gewöhnlicher Telefontechnik. Die Pflegebedürftigen tragen dabei meist ein Notrufarmband oder eine Kette mit Notfallknopf. Darüber geht ein Funksignal an die Basisstation des Geräts, das sich automatisch mit der Notrufzentrale verbindet. Außerdem gibt es mittlerweile mobile Systeme, die sowohl zu Hause als auch außerhalb der Wohnung funktionieren.

Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege

Hat man sich dazu entschieden, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen an. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie welche finanzielle Unterstützung erhalten:

Das Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – etwa, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld erhält nicht die Pflegeperson direkt, sondern der Pflegebedürftige oder die Pflegebedürftigen. Das Geld kann dann als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben werden.

Ambulante Pflegedienste und Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige buchen. Das unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege in den eigenen vier Wänden. Der Pflegedienst unterstützt Familien und bietet Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige beispielsweise Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.

Kombinationsleistung

Einzelpflegekräfte sind selbstständige Pflegekräfte, wie etwa Altenpflegerinnen und Altenpfleger oder Altenpflegehelferinnen oder Altenpflegehelfer. Diese können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in Anspruch nehmen. Abgerechnet wird unmittelbar zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für Einzelpflegekräfte den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat einsetzen.
Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Verhinderungspflege) übernimmt die Pflegekasse in gewissen Fällen, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit temporär nicht pflegen kann. Der Anspruch besteht für maximal sechs Wochen pro Jahr.

Tagespflege und Nachtpflege können Pflegebedürftige in Einrichtungen erhalten. Unter Tagespflege und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.Welche Leistungen der Pflegeversicherung hierbei in Anspruch genommen werden können, erfahren Sie im Artikel Tagespflege und Nachtpflege.

Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag helfen dabei, Pflegepersonen zu entlasten, und Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Mehr darüber wie Sie diese Angebote nutzen können und dabei Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie im Artikel Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag.

Wenn Sie zu Hause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad pflegen, haben Sie bzw. der Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Dazu zählen sämtliche Produkte, die die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern. Medivato bietet ein Medi-Paket an, ein flexibles Abo, das Sie jeden Monat mit den wichtigsten Hygieneprodukten für die tägliche Pflege ausstattet.

Zuschüsse zur Wohnungsanpassung von bis zu 4.000 Euro kann die Pflegekasse für Pflegebedürftige zahlen. Dieses Geld ist für die häusliche Pflege in der Wohnung vorgesehen, bei der eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person ermöglicht oder wiederhergestellt werden sollen.

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