Erstantrag – Höherstufung – Widerspruch
Pflegeberatung für mehr Pflegeleistungen und Ihren gerechten Pflegegrad
Welche Leistungen kann ich oder mein Angehöriger mit einem Pflegegrad erhalten? Wie beantrage ich einen Pflegegrad oder Höherstufung? Wo finde ich Hilfe?
Pflegebedürftige benötigen einen Pflegegrad (früher Pflegestufe), um entlastende Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können. Aufgrund ihrer Einschränkungen werden sie, auf Basis eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst (MD oder Medicproof), von der Pflegekasse in einen Pflegegrad 1 – 5 eingestuft. Dabei ist es wichtig, dass der medizinische Gutachter den Bedarf des Pflegebedürftigen genau und richtig ermittelt, da sich die Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse für die Unterstützung daran bemessen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen für die Pflege sind möglich.
Nutzen Sie unseren Beratungsservice, um Ihren gerechten Pflegegrad und mehr Pflegeleistungen zu erhalten: Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner bei der Pflegegradeinstufung an Ihrer Seite. Die Pflegeexperten nehmen sich Zeit für Sie und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihres höchstmöglichen Pflegegrads.
Hilfreiche Tipps für Sie
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden 2017 die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Die Einstufung in die Pflegegrade 1 – 5 orientiert sich seither an dem individuellen Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen im Alltag. Dieser wird gemessen am Grad der Selbständigkeit und vorhandener Fähigkeiten.
Beratungsangebote
- Ihre Chancen auf einen gerechten Pflegegrad sind mit professioneller Beratung wesentlich höher als bei alleiniger Beantragung. Mit unserer Beratung liegt Ihre Erfolgschance sogar bei 95 %.
- Mit Beratung nutzen Pflegebedürftige wesentlich mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung und können Ihre Pflegesituation spürbar erleichtern.