Pflegeberatung

Erstantrag – Höherstufung – Widerspruch

Pflegeberatung für mehr Pflegeleistungen und Ihren gerechten Pflegegrad

Welche Leistungen kann ich oder mein Angehöriger mit einem Pflegegrad erhalten? Wie beantrage ich einen Pflegegrad oder Höherstufung? Wo finde ich Hilfe?

Pflegebedürftige benötigen einen Pflegegrad (früher Pflegestufe), um entlastende Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können. Aufgrund ihrer Einschränkungen werden sie, auf Basis eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst (MD oder Medicproof), von der Pflegekasse in einen Pflegegrad 1 – 5 eingestuft. Dabei ist es wichtig, dass der medizinische Gutachter den Bedarf des Pflegebedürftigen genau und richtig ermittelt, da sich die Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse für die Unterstützung daran bemessen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen für die Pflege sind möglich.

Nutzen Sie unseren Beratungsservice, um Ihren gerechten Pflegegrad und mehr Pflegeleistungen zu erhalten: Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner bei der Pflegegradeinstufung an Ihrer Seite. Die Pflegeexperten nehmen sich Zeit für Sie und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihres höchstmöglichen Pflegegrads.

Ihre Vorteile mit unserer Pflegegrad-Beratung

  • 95 % Erfolgschance für Ihren gerechten Pflegegrad: Unsere Pflegeexperten haben langjährige Erfahrung bei Pflegegutachten, kennen Probleme und wichtige Bewertungskriterien des Medizinischen Dienstes.

  • Sie fühlen sich sicher und umfassend gut beraten: Wir sind an Ihrer Seite, nehmen uns Zeit für Sie und informieren Sie ausführlich über den Begutachtungstermin und Ihre möglichen Leistungsansprüche. Als Grundlage für die Bewertung durch den Medizinischen Dienst erhalten Sie ein pflegefachliches Gutachten von uns. Bei der Begutachtung haben Sie mit unserem Pflegeexperten einen Partner an Ihrer Seite, der Ihren Bedarf kennt und vertritt.

Hilfreiche Tipps für Sie

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden 2017 die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Die Einstufung in die Pflegegrade 1 – 5 orientiert sich seither an dem individuellen Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen im Alltag. Dieser wird gemessen am Grad der Selbständigkeit und vorhandener Fähigkeiten.

  • Unser Tipp für Sie

Stellen Sie Ihren Antrag auf Pflegeleistungen so früh wie möglich formlos. Dieses Datum ist entscheidend über den Beginn Ihrer möglichen Leistungszahlungen. Dabei genügt ein Anruf, eine E-Mail, ein Fax oder postalisches Schreiben mit dem Antragswunsch und den Angaben zu Ihrer Person. Es ist hilfreich, belegen zu können, wann Sie den formlosen Antrag gestellt haben.

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen einen „Antrag auf Pflegeleistungen“ bei Ihrer Pflegekasse stellen, um einen Pflegegrad erhalten zu können. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst (MDK, seit 2020 MD) oder Medicproof (bei privat Versicherten) für einen Begutachtungstermin bei Ihnen zuhause zur Prüfung Ihres Unterstützungsbedarfs im Alltag. Auf Grundlage der gutachterlichen Empfehlung entscheidet die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad und Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Sie persönlich oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person kann einen Pflegegrad-Antrag stellen.
Sie müssen den Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können die Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse verwenden, da die Pflegekassen an die Krankenkassen angegliedert sind.
Ja, es ist wichtig, den richtigen Pflegegrad zu erhalten. Je höher Ihr Pflegegrad eingestuft wird, desto mehr Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung zur Unterstützung Ihres Alltags haben Sie.
Mit einem Pflegegrad wird bestätigt, wieviel Unterstützung der Pflegebedürftige für seinen Alltag braucht und welche Ansprüche er gegenüber der Pflegekasse hat. Die möglichen Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung sind abhängig von der Pflegegradeinstufung. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungsansprüche haben Pflegebedürftige.
Fragen Sie unsere Pflegeexperten nach einer Übersicht zu Ihren möglichen Leistungen z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag. Gerne beraten wir Sie umfassend.

Nach Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse vereinbart der Medizinische Dienst einen Begutachtungstermin bei Ihnen zuhause. Ein Gutachter ermittelt dabei eine Pflegegrad-Empfehlung auf Basis von 64 gesetzlich definierten Fragen zu Ihrem Unterstützungsbedarf im Alltag. Der „Grad der Selbständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten“ wird anhand von sechs Modulen bewertet:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Anforderungen bzw. Belastungen durch Krankheiten und Therapien
  • Gestaltung sozialer Kontakte und des alltäglichen Lebens

Beratungsangebote

  • Ihre Chancen auf einen gerechten Pflegegrad sind mit professioneller Beratung wesentlich höher als bei alleiniger Beantragung. Mit unserer Beratung liegt Ihre Erfolgschance sogar bei 95 %.
  • Mit Beratung nutzen Pflegebedürftige wesentlich mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung und können Ihre Pflegesituation spürbar erleichtern. 

Mit Beratung erfolgreich zum richtigen Pflegegrad und mehr Leistungen

Kostenlose telefonische Einschätzung Ihrer Pflegesituation

  • Wir übernehmen die Beantragung und Abrechnung der Pflegehilfsmittel mit Ihrer Pflegekasse.

  • Prüfungspaket inkl. Erstellung eines pflegefachlichen Gutachtens
    Unser unabhängiger Pflegegutachter kommt zu Ihnen nach Hause, lernt Sie kennen, prüft, welcher Pflegegrad möglich ist und berät Sie ausführlich.
  • Sie erhalten unser pflegefachliches Gutachten als Grundlage für den Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst und wichtige Tipps für Ihr Pflegegradverfahren.

  • Rundum-Sorglos-Beratung
    Mit dem Rundum-Sorglos-Paket haben Sie die höchstmögliche Chance und den geringsten Aufwand, Ihren gerechten Pflegegrad zu erhalten. Bei Ihrem Pflegegradverfahren werden Sie von unserem Pflegeexperten umfassend begleitet und unterstützt.