Altersgerechtes, sicheres Wohnen durch Barrierefreiheit und Pflegeleistungen

Das durchschnittliche Lebensalter für Frauen wie Männer steigt in Deutschland seit Jahren kontinuierlich an. Leider wächst neben dieser erfreulichen Entwicklung ebenfalls die Anzahl der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Im privaten und öffentlichen Lebensbereich dient eine Barrierefreiheit dazu, die Bewegungsfreiheit und Lebensqualität gehbehinderter Menschen zu erhalten. Von den etwa 3 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland leben Zweidrittel der Betroffenen in ihrer Wohnung. Dadurch können sie in ihrem gewohnten Umfeld bei lieb gewonnenen Menschen verbleiben.

Eine barrierefreie Wohnung trägt in zahlreichen Fällen dazu bei, einen Wechsel in ein Pflegeheim zu vermeiden. Programme der Kommunen und Länder sorgen für eine zunehmende Barrierefreiheit auch im öffentlichen Bereich. Dazu zählen Zugangsmöglichkeiten zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden oder Toilettenanlagen. Ebenso können Treppenhindernisse durch Rollstuhl-Hebebühnen oder Rampen überwunden werden, um Veranstaltungsräume zu erreichen. Diese Mobilitätshilfen ermöglichen ebenso Zugänge zu Gaststätten, Einkaufszentren oder Treffpunkten an besonderen Plätzen. Zahlreiche Reiseveranstalter sorgen für eine Teilnahmemöglichkeit gehbehinderter Menschen durch Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

Bei immer mehr Neubauten finden Pläne zu einer barrierefreien Gestaltung praktische Lösungen für einen zukünftigen Bedarf. Durch eine Vielzahl von Veränderungsmöglichkeiten kann Barrierefreiheit auch in bereits bestehenden Räumen problemlos umgesetzt werden.

Mögliche Maßnahmen zur Unterstützung der Pflege und Schaffung von Barrierefreiheit

Für das Wohnen im Alter stehen verschiedene Formen je nach persönlicher Lebenssituation zur Verfügung. Neben dem Wohnen zu Hause ist ebenso ein betreutes Wohnen möglich. Hierbei leben die Bewohner überwiegend eigenständig in einer altersgerechten, barrierefreien Wohnung. Es findet ein geförderter sozialer Kontakt zu Mitbewohnern statt. Betreuungs- und Wahlleistungsservice unterstützen den Alltag. Bei Bedarf führen ambulante Pflegedienste Maßnahmen zur Grundpflege oder medizinische Versorgungspflege durch. Ein Hausnotruf, bestehend aus einer Basisstationen und einem Funkarmband sorgt rund um die Uhr für subjektive und objektive Sicherheit bei den Betroffenen. Alternativ können auch Wohngemeinschaften für Senioren ein Zusammenleben im Alter gestalten. Sind diese Wohnformen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, bieten Pflegeeinrichtungen eine bedarfsgerechte Unterbringung an. In allen Fällen können Zuschüsse der Pflegekasse eine Barrierefreiheit und Pflegequalität fördern.

Treppenlift – Eine besondere technische Errungenschaft zur Mobilitätsförderung

Eine wesentliche Hilfe zur Verbesserung der Mobilität in der Wohnung stellt ein Treppen-Lift dar. Hiermit können Treppenhindernisse gefahrlos und selbstständig überwunden werden. Körperliche Anstrengungen und eine Begleitperson werden dadurch vermieden. Angehörige und ambulante Pflegedienste werden entlastet. Ist der Betroffene auf einen Rollstuhl angewiesen, ist die Anschaffung eines Treppenlifts zum Wechsel einer Wohnetage unbedingt erforderlich. Für den Innen- und Außenbereich sind für gerade und kurvige Treppen folgende Treppenliftarten verfügbar:

Treppensitzlift, bei sehr schmalen Treppen:

  • Treppenstehlift
  • Plattformlift
  • Rollstuhl-Hebebühnen, je nach Antriebsart auch Hublifte oder Senkrechtlifte genannt

Art und Umfang der Mobilitätsbeschränkung und die baulichen Voraussetzungen der vorhandenen Treppe bestimmen, welcher Lift infrage kommt. Bei der Modellauswahl können zusätzliche
Bedarfe berücksichtigt werden.

Eine Fachberatung klärt die wichtigsten Fragen zum Thema Treppenlift

Eine kostenlose, unverbindliche Fachberatung vor hilft bei der Beantwortung wesentlicher Fragen. Dazu zählen die voraussichtlichen Kosten, mögliche Zuschüsse und aktuell günstige Darlehensangebote. In der Frage der barrierefreien Gestaltung der Wohnung sind besonders zinsgünstige Darlehen der KfW im Einzelfall zu prüfen. Außerdem können steuerliche Entlastungen zum Tragen kommen. Je nach Ursache der Gehbehinderung können außerdem auch Leistungen von Haftpflicht- oder Unfallversicherungen sowie Berufsgenossenschaften infrage kommen. Die Beschaffung eines Treppen-Lifts kann neu, gebraucht oder zur Miete erfolgen. Unabhängig von der Art der Anschaffung gewährt die Pflegekasse bei Pflegebedürftigen auf Antrag einen Zuschuss bis zu maximal 4000 Euro. Ein geeigneter Vergleich mehrerer Treppenlift-Anbieter kann die Treppenliftkosten zusätzlich reduzieren.

Barrierefreie Gestaltung des Badezimmers

Um die Sturzgefahr im Badezimmer aufgrund der Feuchtigkeit und der typischen Bewegungsabläufe zu reduzieren, empfehlen sich bestimmte Maßnahmen. Dazu zählen die barrierefreie Gestaltung von Bad und Toilette. Erhöhte Toilettenstühle mit entsprechenden Halterungen erleichtern und sichern den Toilettengang. Ein möglichst rutschhemmender Bodenbelag sowie die Beseitigung von Stolperfallen wie Schwellen wirken einer Sturzgefahr entgegen. Dazu dienen ebenso rutschsichere Matten in Bad und Dusche sowie Haltegriffe an Ein- und Ausstiegsstellen. Für einen sicheren Einstieg in die Badewanne sorgen Badewannen-Lift. Zur Sicherheit unter der Dusche ist ein spezieller Duschsitz erhältlich. Ein erforderlicher Badumbau wird staatlich gefördert.

Sonstiger Barriere-Abbau zur Erleichterung und Sicherung im Wohnbereich und Wohnumfeld

Ein Barriere-Abbau im Hauseingangsbereich, ein Barriere-reduzierter Parkplatz sowie die Schaffung zusätzlicher Bewegungsfläche unterliegen ebenfalls staatlicher Förderung. Eine wichtige Rolle spielt auch die Beleuchtung, damit überall ausreichende Sichtverhältnisse geschaffen werden können. Soweit noch Treppen begangen werden müssen, sind Handläufe unverzichtbar. Je nach persönlicher Mobilitätseinschränkung sind rechtzeitig Gehhilfen zu besorgen. Im gesamten Wohnbereich sollten keine freiliegenden Kabel oder hochstehende Teppichkanten zu einem Sturz führen können. Bei Bedarf können außerdem Türdurchgänge erweitert werden.

Hilfs- und Serviceangebote zur praktischen Unterstützung der Pflege

Aufgrund kontinuierlicher Pflegeleistungen entsteht zwangsläufig ein hoher Bedarf an Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Zu den sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen Produkte wie Hygieneartikel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Inkontinenzartikel. Diese klassischen Pflegehilfsmittel sind aufgrund ihrer Beschaffenheit und aus hygienischen Gründen nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern die Pflegetätigkeit und schützen Pflegende wie Gepflegte. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen bei der bei der Pflegekasse beantragt werden. Für eine Kostenerstattung unter Berücksichtigung der Obergrenze ist im Gegensatz zu technischen und medizinischen Hilfsmitteln kein ärztliches Rezept notwendig. Eine regelmäßige Belieferung mit diesen Artikeln entlastet und sorgt dafür, dass sie immer ausreichend verfügbar sind.

Als praktische Hilfe und Entlastung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung wird Essen auf Rädern immer beliebter. Dadurch können abwechslungsreiche, nährstoffhaltige Gerichte zu fairen Preisen bestellt werden. Wahlmöglichkeiten berücksichtigen dabei die verschiedenen Geschmackswünsche. Wichtig ist an erster Stelle, dass eine Überlastung pflegender Angehöriger rechtzeitig erkannt und verhindert wird. Teilweise oder vollständig können die anstrengenden Aufgaben der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften übernommen werden. Diese Unterstützung erfolgt auch bei alternativen Wohnformen.

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